Schöneberger Forum 1998: Fit für die Zukunft ? Qualifizierungsoffensive für den öffentlichen Sektor!

 

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Mit dem „Schöneberger Forum" leistet der DGB seit 1998 einen Beitrag zum kontinuierlichen Dialog über beamtenpolitische Sachfragen. Gewerkschaftliche Anliegen werden öffentlich mit politisch Verantwortlichen erörtert, so dass inzwischen ein Klima entstanden ist, das Denkanstöße in festgefahrene Positionen bringen kann.

Das „Schöneberger Forum" ist so eine Institution geworden – bei Politikerinnen und Politikern ebenso wie bei an Gewerkschaftsarbeit interessierten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.

1998: Fit für die Zukunft?
Qualifizierungsoffensive für den öffentlichen Sektor!
Das erste „Schöneberger Forum" warb intensiv für eine Qualifizierungsoffensive. Fachleute aus Gewerkschaften, Verwaltung, Wissenschaft und Politik diskutierten untereinander, aber auch mit Beschäftigten, die alltäglich mit Fragen der Aus- und Weiterbildung zu tun hatten. Personalräte bemängelten, dass Führungskräfte – oftmals ohne Kenntnis der Arbeitsprozesse – entscheiden, wer sich qualifizieren dürfe. Das seinerzeit für die Beamtenpolitik verantwortliche Vorstandsmitglied des DGB, Regina Görner, kritisierte die untergeordnete Rolle der Qualifizierung und das Fehlen von Daten, anhand derer Aus- und Weiterbildung im öffentlichen Dienst analysiert werden könnte. Sie plädierte auch dafür, „in die Unzahl von Ausbildungsordnungen endlich eine Struktur" hineinzubringen. „Derzeit fummelt jeder allein vor sich hin."

Mehr Informationen zum Schöneberger Forum unter www.schoeneberger-forum.de


1999: Berufsbeamtentum im Wandel
Ein schwieriges und auch heute noch strittiges Thema. Hauptredner damals: der Verwaltungsrechtler Professor Ulrich Battis, DPG-Chef Kurt van Haaren und Otto Schily. Der präsentierte sein Programm „Moderner Staat – Moderne Verwaltung" einer eher enttäuschten Zuhörerschaft, die von einem SPD-Innenminister eine weitaus schärfere Abgrenzung zu seinem christdemokratischen Vorgänger Kanther erwartet hatte. Damals lautete das Fazit: „Inwieweit der ‚aktivierende Staat' der rot-grünen Bundesregierung im Verhältnis zum ‚schlanken Staat' der christlich-liberalen Vorgänger tatsächlich eine ‚neue politische Ausrichtung für die Modernisierung' ist, bleibt abzuwarten." Und während Schily seine Vorbehalte gegen eine Ausweitung der beamtenrechtlichen Beteiligung äußerte, wurden in einem der Foren unmissverständlich mehr Mitsprachemöglichkeiten und das Streikrecht eingefordert.

2000: Öffentliche Dienste in Europa:
Perspektiven für Beamtinnen und Beamte
Eines der aufwendigsten „Schöneberger Foren" überhaupt und von der EU gefördert: DGBVorstandsfrau Ingrid Sehrbrock stellte es als Plattform des informellen sozialen Dialogs für den öffentlichen Dienst Europas vor, bei dem Fachleute aus 24 Staaten miteinander diskutierten. Zur gleichen Zeit rangen Staats- und Regierungschefs der EU in Nizza um eine soziale Agenda und eine Grundrechtscharta. In Berlin wurden Länderberichte erstellt und einer Dokumentation über das Projekt beigefügt.
Und die Länderbereiche ergaben, dass Deutschland einigen EU-Ländern hinterher hinkte: So war z. B. anderswo ein Wechsel zwischen öffentlichem Dienst und Wirtschaft längst üblich und andere westeuropäische Nachbarstaaten hatten längst auch Koalitionsrechte für Beamtinnen und Beamte.

2001: Der aktivierende Staat und seine Beschäftigten:
Chancen und Bedrohungen
Im Jahr des Terroranschlags in den USA fiel das Forum aus. Nach dem 11. September hatten viele Interessierte ihre Anmeldung storniert, Neuanmeldungen blieben aus. Der DGB hielt die Thematik dennoch für interessant und legte einen 120 Seiten starken Reader auf. Über 20 Beiträge namhafter Autorinnen und Autoren, u. a. von Michael Bürsch, Brigitte Zypries, Florian Gerster oder Regina Görner zum aktivierenden Staat sollten nicht verloren gehen.

2002: Dienstrecht im Wettbewerb – Beamtinnen und Beamte zwischen Reform- und Kürzungspolitik Ein deutliches Zeichen dafür, dass die Themen aktueller nicht sein können, waren die Diskussionen bei diesem 5. Schöneberger Forum und überdies trugen sie Früchte: Das Dienstrecht beschäftigte damals Politik, Gewerkschaften, Verwaltung und Wissenschaft gleichermaßen. Am Ende der Tagung bot sich die Perspektive, dass DGB und SPD erneut über Beteiligungsrechte sprechen. Den föderalen Wettbewerb, das wusste Ingrid Sehrbrock wohl, können Gewerkschaften nicht aufhalten. Deshalb war es wichtig, ihn mitzugestalten und negative Folgen eines ruinösen Wettbewerbs für die Beschäftigten zu verhindern. Die Auseinandersetzungen um Besoldungskürzungen begannen. Über die Berliner Bundesratsinitiative zu Öffnungsklauseln stritten Berlins Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) und ver.di-Vorstandsmitglied Christian Zahn ausführlich. Schließlich war der Senat gerade aus den Arbeitgeberverbänden ausgetreten.

2003: Zukunft öffentlicher Dienstleistungen:
Perspektiven für Bürger, Wirtschaft, Beschäftigte
Einen Besucherrekord hatte das Forum in diesem Jahr zu vermelden: Über 400 Teilnehme rinnen und Teilnehmer diskutierten das noch immer absolut aktuelle Thema, was der Staat leisten kann und was er leisten muss. Mehr Wettbewerb, weniger Bürokratie – auf diese Formel versuchten sich Arbeitgebervertreter zu verständigen, Gewerkschafterinnen und Gewerkschafter hingegen mahnten Qualitätsstandards und ein breiteres Ausbildungsspektrum an. Die Beschäftigten müssten in die Lage versetzt werden, die Rolle der Macher, nicht der Betroffenen zu übernehmen, betonte die saarländische Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) in einem der Foren. Und in Sachen Personalentwicklung für eine
effektive Verwaltung überwog die Einsicht, Führungskräfte nicht nur nach Fachwissen auszuwählen, sondern auch nach sozialen Gesichtspunkten.

2004: Männer und Frauen im öffentlichen Dienst – Arbeiten im Spannungsverhältnis
von Lebenszeit-, Laufbahn- und Leistungsprinzip
Ein Baby zu bekommen, bedeute auch im öffentlichen Dienst oft einen Karriereknick, bedauerte der DGB-Vor sitzende Michael Sommer auf dem 7. Schöneberger Forum Und ein Vater, der sich um sein Kind kümmern wolle, kämpfe mit Vorurteilen. Die Gleichstellung von Männern und Frauen ist auch im öffentlichen Dienst immer noch eine wichtige Anforderung an den anhaltenden Modernisierungsprozess. Die Voraussetzungen sind durch die Gleichstellungsgesetze im öffentlichen Dienst zwar besser als in der Privatwirtschaft. Doch viele Richtlinien werden nicht diskriminierungsfrei angewandt. Als Beispiele nannte Ingrid Sehrbrock das Besoldungsrecht und die Beurteilungspraxis. Ihr Fazit: „Der öffentliche Dienst kann sich bei der Gleichstellung zwar einer Vorreiterrolle rühmen, doch er ist auch Nachzügler in Sachen Frauen in Führungspositionen."

2005: Gestaltungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst:
Tarifautonomie – Beteiligungsrechte – Mitbestimmung
Es bewahrheitet sich, wovor DGB-Chef Michael Sommer im Herbst 2005 warnte: Die
große Koalition hat den Ländern – mit der Föderalismusreform – die Rechte über Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamte übertragen und dafür gesorgt, dass „über Kleinstaaterei die Leute noch ärmer" gemacht werden. Umso wichtiger sind Mitbestimmung, volles Verhandlungs- und Streikrecht.
Doch wie könnten die Beteiligungsrechte weiterentwickelt werden? Indem sie z. B. auf tarifrechtliche Regelungen ausgeweitet werden und in ein einheitliches öffentliches Dienst recht münden, schlug Professorin Monika Böhm vor. Dann könnten Tarifverträge abgeschlossen und Arbeitskämpfe geführt werden. Auf dem Weg dorthin könnte auch der Europäische Gerichtshof mit ins Spiel gebracht werden, schlagen Juristinnen und Juristen in der Diskussion übers Streikrecht vor.

2006: Bildung für den öffentlichen Dienst:
Kompetenzentwicklung – Qualitätssicherung – Berufsperspektive
Weiterbildung? Was ist das? Fast ließe sich diese Frage ernsthaft stellen, so wie dieses Thema in Berlin diskutiert wurde. Dabei ist Weiterbildung unverzichtbar,
wollen Beschäftigte – insbesondere ältere – mit den rasanten technischen
Entwicklungen mithalten. Das Inter esse indes ist dürftig: Einerseits wird im
öffentlichen Dienst die „Ressource Mitarbeiter sträflich vernachlässigt", stellte Staatssekretär Johann Hahlen fest, gleichzeitig lassen sich nur ein Prozent der 50- bis 55-Jährigen und darüber weiterqualifizieren. Damit das „lebenslange Lernen" funktioniert, sollte seinen Worten zufolge eine Verpflichtung zur Qualifizierung ins Beamtenrecht aufgenommen werden. DGB-Bundesbeamtensekretär Egbert Biermann forderte aber auch einen Anspruch auf Fort- und Weiterbildung. Dafür kämpfte auch die „TRANSNET" seinerzeit und verhandelte über einen Qualifizierungstarifvertrag.

2007: 10 Jahre Schöneberger Forum – Impulse für ein zukunftsfähiges Dienstrecht
Nach 10 Jahren wird gerne Bilanz gezogen. Was war gut, was war weniger gut?
Was ist gelungen, wo muss nachgebessert werden? Auch das 10. Schöneberger Forum haben Referentinnen und Referenten, Teilnehmerinnen und Teilnehmer für einen Rückblick genutzt: Zehn Jahre Reformpolitik im öffentlichen Dienst – zehn Jahre, in denen mit Blick auf das öffentliche Dienstrecht vieles diskutiert, manches versucht, aber nur wenig richtig gelungen ist. Durch die Föderalismusreform haben sich die Rahmenbedingungen grundlegend verändert. 17 verschiedene Reformansätze sind nun möglich, die zu einem Wirrwarr an Regelungen führen können. Ein „föderaler Kürzungswettbewerb" bei Besoldung und Versorgung wurde bereits eingeleitet. Doch auch für das Schöneberger Forum war es Zeit, Bilanz zu ziehen: Seit 10 Jahren ist es die Platt form für beamtenpolitischen Dia log und lockt
Jahr für Jahr Hunderte Interessierte aus Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Gewerkschaften nach Berlin.

2008: Der öffentliche Dienst im Wandel – Neue Aufgaben – effektive Strukturen – motivierte Beschäftigte
Wie viel Staat brauchen wir? Die Antwort ist aus Sicht der Gewerkschaften eindeutig,
gerade angesichts der Krise in der globalen Wirtschaft: Staatliche Regeln sind unverzichtbar. „Wir brauchen mutiges, staatliches Handeln", forderte die stellvertretende DGBVorsitzende Ingrid Sehrbrock beim Schöneberger Forum. Der öffentliche Dienst sei der Garant für einen funktionsfähigen Staat, auf dem die Privatwirtschaft aufbaue. Die Privatisierung staatlicher Aufgaben führe nicht automatisch zu besseren Dienstleistungen, unterstrich Sehrbrock. Jüngst habe das der Bund erkennen müssen und die Bundesdruckerei zurückgekauft. Sehrbrock forderte einen regelmäßigen Bericht des Bundes und der Länder über Kosten,

Nutzen und Folgen von Privatisierungen.


Regierungsprogramme zur Entbürokratisierung hätten den Eindruck entstehen lassen, dass Recht und Verwaltung derart schlecht seien, dass sie dauernd entrümpelt werden müssten. Über all dem habe der Personalabbau unter dem Schlagwort vom „Schlanken Staat" gestanden. Den Bürger/innen wurde suggeriert, dass viele Mitarbeiter/- innen im öffentlichen Dienst überflüssig seien.

2009: Generationswechsel im öffentlichen Dienst – Nachwuchs gewinnen –
Gesundheit fördern – Altersversorgung sichern Die längere Lebensarbeitszeit bestimmt die Debatte über Anforderungen an zukünftige Generationen im öffentlichen Dienst auf dem 12. Schöneberger Forum des DGB. Eine wachsende Zahl älterer Beschäftigter muss sich auf neue Aufgaben einstellen. So stellt
sich für Dr. Hans Bernhard Beus, Staatssekretär im Bundesinnenministerium, der demografische Wandel im öffentlichen Dienst dar. Die heutigen Mitarbeiter/innen werden in zehn Jahren größtenteils dieselben sein – die Aufgaben und Anforderungen nicht. Dahermüsse langfristig geplant werden, was dann ihre Tätigkeit sein könnte. Beispielsweise würden weniger Erzieher/innen gebraucht, aber mehr Altenpfleger/innen, da die Menschen immer älter würden, aber weniger Kinder zur Welt kämen, so Beus. Nils Kammradt, Leiter des Bereichs Öffentlicher Dienst und Beamte beim DGB-Bundesvorstand, konterte: „Nicht weniger Schulen und Kindergärten würden gebraucht. Eine bessere Ausstattung mit Kindergärten und bessere Bildung hänge nicht von der Zahl der Kinder ab. „Es ist eine Frage dessen, was wir uns leisten wollen." Beides – mehr Einrichtungen für Jung und Alt – sei möglich und nötig. Auch die im Koalitionsvertrag von CDU und FDP erwähnte
„flexiblere Gestaltung des Eintritts in den Ruhestand", wurde kontrovers diskutiert. Es dürfe nicht so sein, „dass der, der es sich leisten kann, mit 60 in Ruhestand geht
und der, der das Geld nicht zusammen hat, erst mit 67 oder später", so Kammradt. „Wenn wir es nicht schaffen, dass Ältere länger im Arbeitsleben bleiben, ist die längere Arbeitszeit ein verkehrter Schritt zum falschen Zeit punkt."


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