INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2017#01

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BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Ausgabe 1/2017

Die Themen im Überblick:

- Tariferhöhung für Beschäftigte in den Ländern
- Personalräte – Partner der HUK-COBURG
- Smart Driver Programm
- Frauenförderung in NRW gestoppt
- Neuauflage „Rund ums Geld“
- Bundesbeihilfeverordnung neu gefasst

Foto: shutterstock.de/Andrey_popov

Tariferhöhung für Beschäftigte in den Ländern

Für den öffentlichen Dienst der Länder liegt ein Tarifergebnis vor. Die Gewerkschaften bewerten das Ergebnis als „insgesamt gut!“ In der Tarifrunde 2017/2018 haben sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) mit den Gewerkschaften auf ein umfassendes Gesamtpaket aus prozentualen Anhebungen und strukturellen Verbesserungen verständigt. Das Ergebnis gilt nicht für die hessischen Landesbeschäftigten, da das Land Hessen vor Jahren aus der TdL ausgetreten ist. In Hessen wird es eigene Verhandlungen geben.

Ab 1.1.2017 plus 2 Prozent

„Wir haben ein Ergebnis mit deutlichen Reallohnsteigerungen erzielt“, sagte ver.di-Chef Frank Bsirske. Dabei hob Bsirske hervor, dass es gelungen sei, die Bezahlungen im Sozial- und Erziehungsdienst zu verbessern und Akzente zugunsten der Auszubildenden und jüngeren Beschäftigten zu setzen. Im Einzelnen sieht die Einigung eine tabellenwirksame Anhebung der Gehälter um 2,0 Prozent rückwirkend zum 1. Januar 2017 – beziehungsweise um 75 Euro Mindestbetrag als soziale Komponente – vor. Ein zweiter Anhebungsschritt um 2,35 Prozent erfolgt zum 1. Januar 2018. Die Einführung der Stufe 6 für die Entgeltgruppen 9 bis 15 erfolgt in zwei Teilschritten: zum 1. Januar 2018 sowie zum 1. Oktober 2018. Damit konnten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes eine soziale Komponente für die mittleren und unteren Entgeltgruppen durchsetzen.

Zudem wurde eine Prozessvereinbarung über die Aushandlung einer neuen Entgeltordnung verabredet, von der künftig insbesondere die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst und dem Pflegebereich profitieren sollen. Bis zu einer Einigung, die in der Tarifrunde 2019 angestrebt wird, erhalten Sozialarbeiter je nach Eingruppierung 50 bis 100 Euro mehr pro Monat, Erzieherinnen und KitaLeitungen 80 Euro.

Verbesserungen für Azubis

Auch die Auszubildenden profitieren vom Tarifabschluss. Jeweils zum 1. Januar 2017 und 01.01.2018 werden die Auszubildendenvergütungen um 35 Euro erhöht. Daneben wird es künftig 29 Tage Urlaubstage im Jahr geben. Keine abschließende Einigung wurde in der Frage der Einbeziehung der schulischen Ausbildungsgänge in den Geltungsbereich der Azubi-Tarifverträge erzielt. Hier wollen die Tarifpartner separate Gespräche unter Beteiligung der jeweiligen Verhandlungsführer führen.

Übertragung auf Beamte

Unmittelbar nach dem Tarifabschluss forderten die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes die Länder auf, das Tarifergebnis zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten sowie die Versorgungsempfänger zu übertragen. Hier muss aber jedes Land für sich entscheiden und erfahrungsgemäß wird sich das über Monate hinziehen, bis die jeweiligen Landesregierungen sich erklärt haben.

Mehr Informationen:

Sobald die neuen Entgelt- bzw. Besoldungstabellen vorliegen, finden Sie diese unter: www.der-öffentliche-dienst.de

Personalräte – Partner der HUK-COBURG

Personalräte sind das öffentlich-rechtliche Gegenstück zur Institution der Betriebsräte. Durch die Mitbestimmung von betrieblich gewählten Interessenvertretungen sollen die Eigenständigkeit und Selbstverantwortlichkeit der Beschäftigten in den Behörden und Verwaltungen des öffentlichen Dienstes gefördert werden. Für den öffentlichen Dienst ist die betriebliche Mitbestimmung durch das Bundespersonalvertretungsgesetz und die Personalvertretungsgesetze der Länder geregelt. Es gilt für alle in öffentlichen Verwaltungen, Betrieben und Einrichtungen Beschäftigten, also für Arbeitnehmer und Beamte.

Die Personalvertretungen haben vielfältige Aufgaben und Befugnisse. Der Aufgabenkatalog ist im jeweiligen Personalvertretungsgesetz geregelt. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben hat der Personalrat ein Informationsrecht. Der Personalrat ist rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Die Personalvertretungsgesetze geben eine Reihe von Möglichkeiten, die Rechte nach Mitgestaltung und Einflussnahme gegenüber der Dienststelle durchzusetzen
- Anhörungsrecht
- Mitwirkungsrecht
- Mitbestimmungsrecht.

Personalräte werden von den Beschäftigten gewählt. Für die Wahl werden in aller Regel „Listen“ mit personellen Wahlvorschlägen eingereicht, meistens werden diese Listen durch die Gewerkschaften aufgestellt.

Die HUK-COBURG engagiert sich seit Jahren als Partner beim „Deutschen Personalräte-Preis“.

Fahrspaß? Aber sicher!
Mit dem Smart Driver Programm!

Sobald junge Menschen den Führerschein in der Tasche haben, genießen sie die neu gewonnene „Unabhängigkeit“. Die neu gewonnene Freiheit macht einfach nur Spaß - das Thema „Sicherheit“ steht meistens leider erst in der zweiten Reihe. Nach einer Veröffentlichung des „Statistischen Bundesamtes“ haben die 18- bis 24-jährigen Verkehrsteilnehmer noch immer das mit Abstand höchste Unfallrisiko im Straßenverkehr.

Um gegenzusteuern wurde jetzt das „Smart Driver Programm“ entwickelt. Damit soll verantwortungsvolles und sicheres Fahren junger Autofahrer aktiv unterstützt werden. Das Programm bietet drei wichtige Vorteile:

Sicherer fahren

Das Herzstück des Smart Driver Programms ist die Smart Driver Box, die das Fahrverhalten ermittelt. Es entstehen eindeutige Fahrwerte, die online und per Smart Driver App eingesehen werden können. So wird euch klar verständlich aufgezeigt, was bereits gut war und wo etwas verbessert werden kann.

Einfacher sparen

Sicheres Fahren wird belohnt. Zu Beginn bekommen die Teilnehmer einen Start-Bonus von 10 Prozent auf die Kfz-Haftpflicht- und Kaskoversicherung. Anschließend wird ein Folge- Bonus auf Basis des Gesamtfahrwertes berechnet – wobei bei besonders sicherer Fahrweise bis zu 30 Prozent der jährlichen Beiträge für die Kfz-
Haftpflicht- und Kaskoversicherung gespart werden können.

Unterstützung bei Verkehrsunfällen

Doch in der Box steckt noch mehr. Sie kann bei einem Verkehrsunfall in Deutschland durch den automatischen Unfallalarm unterstützen. Erkennt das System einen Verkehrsunfall, wird der Alarm ausgelöst. Der Unfallmelde-Dienstleister erhält eine Meldung, nimmt telefonischen Kontakt zum Fahrer auf und klärt dann weitere Maßnahmen ab. Gerade bei jungen Fahrern, die oft nachts und auf wenig befahrenen Straßen verunglücken, kann das lebenswichtig sein. Jetzt informieren und das Programm starten: www.smartdriver.de

Mehr Informationen zu den Vorteilen der HUK-COBURG gibt Ihnen Ihr Ansprechpartner.

Gericht stoppt die Frauenförderung in NRW

Die seit dem 1. Juli 2016 im nordrhein-westfälischen Landesbeamtengesetz enthaltene Vorschrift zur Frauenförderung ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Oberverwaltungsgericht in sechs Musterverfahren entschieden.

Das Landesbeamtengesetz wurde wie folgt geändert:

Das Gericht war der Meinung, dass die Beförderungsentscheidungen nicht auf die Neufassung des § 19 Abs. 6 LBG NRW gestützt werden können. Verfassungswidrig sei, dass nach § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW bereits von einer im Wesentlichen gleichen Qualifikation auszugehen ist, wenn die aktuelle dienstliche Beurteilung der Frau und des Mannes ein gleichwertiges Gesamturteil aufweist. Ein so reduzierter Qualifikationsvergleich verstoße gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Bestenauslese (Art. 33 Abs. 2 GG). Dieses gebiete, dass der für das Beförderungsamt am besten geeignete Bewerber ausgewählt werde (AZ: 6 B 1109/16).

Mehr Informationen zum Urteil unter www.ovg.nrw.de

Neuauflage „Rund ums Geld“

In Kooperation mit der HUK-COBURG hat der Deutsche Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) den beliebten Ratgeber „Rund ums Geld im öffentlichen Dienst“ neu aufgelegt. Das Nachschlagewerk ist zum 20. Mal neu aufgelegt worden und informiert auf fast 400 Seiten rund um den öffentlichen Dienst, von A wie Arbeitszeit bis Z wie Zuschläge. Im Ratgeber findet man die Entgelttabellen für Arbeitnehmer von Bund und Kommunen (TVöD) sowie der Länder (TV-L). In einem eigenen Kapitel zur Besoldung finden Sie alle Besoldungstabellen von Bund und Ländern. Den Ratgeber kann man für 7,50 Euro (zzgl. 2,50 Euro Versand) unter www.der-öffentliche-dienst.de bestellen. Kunden der HUK-COBURG zahlen den Vorzugspreis und sparen 2,50 Euro.

Beihilfeverordnung des Bundes neu gefasst

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) novelliert, beispielsweise wurden Leistungsveränderungen, die durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) erfolgt sind, wirkungsgleich auf das Beihilferecht des Bundes übertragen. Mit der siebten Änderung der BBvH hat das BMI zudem versucht, die Anwendbarkeit der Vorschrift durch einen teilweise neuen Aufbau zu erleichtern und die Rechtssicherheit durch die Übernahme von Teilen der Verwaltungsvorschrift in den Verordnungstext zu erhöhen.

Den Wortlaut der neuen BBhV finden Sie im Internet unter www.gesundheit-und-beihilfe.de


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung




 

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