PDF-SERVICE nur 15 Euro Zum Komplettpreis von nur 15,00 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten bleiben Sie zu den wichtigsten Fragen des Öffentlichen Dienstes oder des Beamtenbereiches auf dem Laufenden: Im Portal PDF-SERVICE finden Sie - und Beschäftigte der Polizei bzw. des Polizeivollzugs - mehr als 10 Bücher und eBooks zum herunterladen, lesen und ausdrucken >>>mehr Infos |
>>>Zur Übersicht beim Thema Beamtenversorgung
Versorgungsänderungsgesetz Wichtigste Änderungen Absenkung des Versorgungsniveaus Der Höchstruhegehaltssatz wird ab 1. Januar 2003 stufenweise von 75 Prozent auf 71,75 Prozent gesenkt. Die Absenkung erfolgt in acht Schritten, jeweils bei einer Besoldungs- und Versorgungsanpassung. Die Erhöhung der Versorgungsbezüge wird deshalb ab 2003 um insgesamt 4,33 Prozent flacher ausfallen. Mit dieser Maßnahme will der Gesetzgeber die im Rahmen der Rentenreform getroffenen Kürzungen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen. Nach jeder der sieben auf den 31. Dezember 2002 folgenden Versorgungsanpassungen werden zunächst die ruhegehaltfähigen Dienstbezüge wie die Besoldung angepasst. Danach werden die so ermittelten Dienstbezüge mit dem individuellen Ruhegehaltssatz nach altem Recht (höchsten 75 Prozent) multipliziert. Die sich daraus ergebenden Versorgungsbezüge werden mit einem „Anpassungsfaktor" multipliziert. Dieser Anpassungsfaktor beträgt: - nach der ersten auf den 1. 1. 2003 folgenden Versorgungsanpassung 0,99458 Vor der achten Anpassung wird der individuelle Ruhegehaltssatz mit dem Anpassungsfaktor 0,95667 vervielfältigt. Er gilt dann als neu festgesetzt und ist bei der Berechnung der Versorgungsbezüge zugrunde zu legen. In diese Neuregelung werden alle vorhandenen und zukünftigen Versorgungsempfänger einbezogen (auch Beamte auf Zeit und versorgungsberechtigte Hinterbliebene). Lediglich die Mindestversorgung bleibt hiervon ausgenommen. Mit Urteil vom 27. September 2005 hat der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts (2BvR 1387/02) die Verfassungsbeschwerde dreier Ruhestandsbeamten gegen die Kernvorschriften des Versorgungsänderungsgesetzes 2001 zurückgewiesen. Folgeänderungen Mehr Informationen zu diesen Änderungen hat das BMI in „Allgemeinen Durchführungshinweisen" zum Versorgungsänderungsgesetz 2001 veröffentlicht. |
Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. beamten-magazin). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung |