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Beihilferegelungen in den Ländern
Das Beihilferecht ist nicht bundeseinheitlich geregelt. Ein Großteil der Länder hat eigenständige Beihilferegelungen erlassen, jedoch zum Teil mit Verweis auf Bundesrecht bzw. altes Bundesrecht. Aufgrund vieler übereinstimmender Teile kann der vorliegende Ratgeber auch von Beihilfeberechtigten in den Ländern genutzt werden. Wichtige – vom Bundesrecht abweichende – Beihilferegelungen fassen wir in diesem Kapitel zusammen. Beispielsweise bestehen Abweichungen hinsichtlich der Beihilfefähigkeit von Aufwendungen für Wahlleistungen bei Krankenhausbehandlung (z. B. Ausschluss in Berlin, Niedersachsen, Schleswig-Holstein bzw. in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg als „kostenpflichtiges Wahl recht"). In einigen Ländern ist eine sogenannte Kostendämpfungspauschale (Selbstbehalt) ein geführt worden, oftmals gestaffelt nach Besoldungsgruppen bzw. pauschal. Ebenso bestehen Unterschiede in der Gewährung von Beihilfe in Todesfällen. In Bezug auf die Absenkung der Altersgrenzen für ältere studierende Kinder aufgrund des Steueränderungsgesetzes 2007 (Herabsetzung vom 27. auf das 25. Lebensjahr) wurden im Beihilferecht des Bundes und vieler Länder (z. B. Bayern, Baden-Württemberg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein, Thüringen) Übergangsregelungen geschaffen.
Die Vorschriften zur Beihilfe ändern sich manchmal mehrmals im Jahr, Die aktuellen Regelungen finden Sie unter www.beihilfe-online.de.
Hier die Beihilferegelungen in den Ländern:
Baden-Württemberg I Bayern I Berlin I Brandenburg I Bremen I Hamburg I Hessen I Mecklenburg-Vorpommern I Niedersachsen I Nordrhein-Westfalen I Rheinland-Pfalz I Saarland I Sachsen I Sachsen-Anhalt I Schleswig-Holstein I Thüringen I
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