Umzugskosten

 

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Für Auslagen, die durch einen dienstlich veranlassten Umzug an einen anderen Dienstort oder eine andere Wohnung bzw. Dienstwohnung entstehen, erhalten Beamtinnen und Beamte eine Umzugskostenvergütung. Für den Bund ist dies im Bundesumzugskostengesetz (BUKG) geregelt. Dieses Gesetz gilt auch für die Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Die anderen Länder haben eigene Regelungen. Die Regelungen gelten nicht nur für Beamtinnen und Beamte, sondern – durch Verweis in den Tarifverträgen – grundsätzlich auch für die jeweiligen Tarifkräfte. Voraussetzung für die Umzugskostenvergütung ist eine schriftliche Zusage.

 

 Die Umzugskostenvergütung umfasst
  •  Beförderungsauslagen (§ 6 BUKG)
  •  Reisekosten (§ 7 BUKG)
  •  Mietentschädigung (§ 8 BUKG)
  •  Andere Auslagen (§ 9 BUKG)
  •  Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen (§ 10 BUKG)
  •  Auslagen (§ 11 BUKG)

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