Art. 10 Dienstbekleidung, Unterkunft, Heilfürsorge

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes im Freistaat Bayern geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Freistaats Bayern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


.

Mehr Gesetze und Vorschriften für Beamte

Zur Übersicht des Bayerischen Besoldungsgesetzes

Art. 10 Dienstbekleidung, Unterkunft, Heilfürsorge

(1) Die Beamten, die zum Tragen von Dienstbekleidung verpflichtet sind, erhalten vorbehaltlich der Bestimmungen des Art. 7 Abs. 1 entweder freie Dienstbekleidung oder eine Bekleidungsabfindung. Die Beamten der Kriminalpolizei erhalten ein Kleidergeld.

(2) Für Beamte, die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, wird die Unterkunft unentgeltlich bereitgestellt.

(3) Den Beamten der Bayerischen Bereitschaftspolizei in Ausbildung (Art. 130 des Bayerischen Beamtengesetzes -BayBG-), die auf Grund dienstlicher Verpflichtung in Gemeinschaftsunterkunft wohnen, und den nicht zum Stammpersonal gehörenden Beamten der Einsatzstufen wird freie Heilfürsorge gewährt. Das Gleiche gilt für alle übrigen Beamten der Polizei für die Zeit, in der sie im Rahmen eines Polizeieinsatzes oder von Übungen verwendet werden. Die Durchführung der freien Heilfürsorge regelt das Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung.


Urlaub, Reise und Freizeit zu den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. in Bayern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeberin Bayern. Besonders lohnenswert ist München (mit den Sehenswürdigkeiten Marienplatz, Frauenkirche, Deutsches Museum, Englischer Garten, Schloss Nymphenburg). Viel zu bieten hat auch die Frankenmetropole Nürnberg (Christkindlesmarkt, Historische Altstadt, Lorenz Kirche, Nürnberger Frauenkirche, Kaiserburg, Reichsparteitagsgebäude). Schauen Sie auch mal in Bamberg vorbei mit dem Weltkulturerbe Bamberg, Historische Altstadt, Alte Hofhaltung und Bamberger Dom). Neben Bergen bietet Bayern auch sehr schöne Seen: Chiemsee, Starnberger See, Tegernsee, Eibsee und der Königssee mit seinem berühmten ECHO)...  


Startseite | Newsletter | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamten-magazin.de © 2024