.
Hier ein Beispiel für unseren Newsletter. >>>Hier klicken, wenn Sie sich auch für den Bezug unserer Newsletter anmelden möchten.
Newsletter 1/2023 vom 17.01.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
mit dem Neuen Jahr haben sich wieder zahlreiche Änderungen ergeben - auch für Beschäftigte der öffentlichen Verwaltung. Gerne informieren wir Beamtinnen und Beamte sowie Arbeitnehmer/innen über die Neuregelungen, die zum 01.01.2023 in Kraft getreten sind.
Exklusives Angebot Wir machen den Verantwortlichen in – Behörden, Personalräten und/oder Gewerkschaften das "Exklusives-Angebot", unsere Publikationen zum Vorzugspreis zu bestellen. Nutzen Sie unser "Exklusives-Angebot" mit drei Ratgebern und fünf eBooks. Sie erhalten 3 Ratgeber als OnlineBuch und fünf eBooks auf einem USB-Stick (32 GB) zum Komplettpreis von 15,00 Euro (mit Versand und 7 Prozent MwSt.). Neben den OnlineBüchern Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beihilferecht (Bund und Länder) und Beamtenversogungsrecht (Bund und Länder) finden Sie auf dem Stick 5 eBooks Tarifrecht, Nebentätigkeitsrecht, Rund ums Geld, Berufseinstieg und Frauen im öffentloichen Dienst . Jedes dieser Bücher kann zum Vorzugspreis bestellt werden. Ausführliche Informationen finden Sie im PDF "Exklusives-Angebot" mit dem auch per FAX bestellt werden kann. |
Mit freundlichen Grüßen
Uwe Tillmann
INFO-SERVICE
Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte
Unsere THEMEN
Die Beschäftigten im öffentlichen Dienst erleben seit Jahren, dass die Wertschätzung gegenüber Ihnen und Ihrer Arbeit sinkt. Immer öfter kommt es sogar zu Übergriffen - nicht nur in der Silvesternacht. Die Führungskräfte in den politischen und administrativen Leitungsebenen sind nicht schuldlos. Waren sie es doch, die den öffentlichen Dienst in vielen Bereichen ausgehöhlt haben. Rund 20 Jahre "schlanker Staat" mit Personalabbau und Outsourcing haben ein Klima in unserer Gesellschaft geschaffen, den öffentlichen Dienst als überflüssig und althergebracht zu sehen. Gemessen an anderen Staaten in Europa hatte der deutsche öffentliche Dienst nie zu viel Personal und nie die höchsten Personalkosten. Das war alles Gerede. Beim Outsorcing wurde fast ausnahmslos versucht, die Filetstücke herauszunehmen. Und die politische Führung bei Bund und Ländern hatte bei der Ausrichtung des öffentlichen Dienstes meist nur das Thema der Kostensenkung auf Teufel komm raus. Mit der Einführung einer Kostendämpfungspauschale und der Praxisgebühr bei der Beihilfe, wurde relativ wenig Geld gespart, aber viel an Vertrauen zerstört und kaputt gemacht. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld wurden massiv gekürzt und abgeschafft. Selbst bei den Jubiläumszulagen machte man kein Halt. Statt die jahrelange Treue von Beschäftigten zu belohnen, wurden auch diese Prämien weitgehend gestrichen. Ein Irrweg folgte dem anderen. Man kann nicht in 10 Jahren alles wieder in Ordnung bringen, was man 20 Jahre vergeigt hat, mein Tillmann vom INFO-SERVICE.
Wer Nachwuchsmangel beklagt, sollte zuallererst für ein gutes Image sorgen. Das ist der beste Weg, die Zahl der künftigen Bewerber/innen und Interessierte zu steigern.
Es muss ein Ruck durch die Amtsstuben gehen, aber zuerst müssen die Chefinnen und Chefs ran. Von dort aus müssen mehr und ehrliche Impulse kommen. Das wäre der Auftakt von Respekt gegenüber drinnen. Keine Worthülsen, sondern tatsächliche Aufbruchstimmung werden gebraucht, meint Beamtenexperte Tillmann.
Mit Spannung werden die Tarifverhandlungen von Bund und Kommunen erwartet. Man muss kein Prophet sein, um vorherzusagen, dass die Arbeitgeber in der Ersten Verhandlungsrunde kein Angebot vorlegen werden. Das sind aber genau die Rituale, die niemand braucht. Die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes haben eine sehr hohe Forderung gestellt. Einkommenserhöhungen von 10,5 Prozent, mindestens aber 500 Euro sind fürwahr keine niedrige Forderung - vor allem vor dem Hintergrund des Tarifabschlusses der IG Metall. Die Öffentlichkeit wird es nicht akzeptieren, dass der öffentliche Dienst besser abschneidet als die Metaller. Deshalb sind beide Seite aufgerufen, mit Vernunft die Verhandlungen zu führen.
Als Termine für die ersten drei Verhandlungsrunden sind beschlossen (alle Verhandlungen finden in Potsdam statt): 1. Runde: 24. Januar 2023, 2. Runde: 22. und 23. Februar 2023 und 3. Runde: 27. und 28. März 2023.
EVG Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft: Auch bei der Bahn stehen Tarifverhandlungen bevor
Ab Februar 2023 führt die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG) mit rund 50 Unternehmen im Bereich von Bus und Bahn Tarifverhandlungen. Ziel: Löhne deutlich und branchenweit einheitlich anheben! Die beiden Tarifvorstände Cosima Ingenschay & Kristian Loroch warnen vor einem baldigen Kollaps bei Bus und Bahn. „Wenn es den Eisenbahnunternehmen in den nächsten Monaten nicht gelingt, ausreichend Personal nachzusteuern, ist Stillstand vorprogrammiert“, machen sie deutlich.
„Ab Februar 2023 führen wir als EVG mit rund 50 Unternehmen im Bereich von Bus und Bahn Tarifverhandlungen. Unser Ziel wird sein, die Löhne deutlich anzuheben und das branchenweit einheitlich, indem wir für alle Unternehmen die gleiche Forderung aufstellen“, machte Cosima Ingenschay deutlich. Mit einer attraktiven Bezahlung steige auch die Chance, offene Stellen wieder besetzen zu können. Davon würden am Ende auch die Fahrgäste profitieren. Es reicht nicht aus, zu erklären, in diesem Jahr 25.000 neue Mitarbeiter einstellen zu wollen.
Über ihre branchenweite Lohnforderung wird die EVG am 7. Februar 2023 entscheiden. An diesem Tag kommen rund 300 Tarifkommissionsmitglieder aus ganz Deutschland zusammen, um gemeinsam zu beschließen, wieviel mehr Geld wir für alle fordern werden und wie lange der neue Tarifvertrag laufen soll“, machten die EVG-Tarifvorstände Cosima Ingenschay und Kristian Loroch deutlich.
Die erste Verhandlungsrunde beginnt Ende Februar. Insgesamt sollen die Gespräche bis 24. März 2023 dauern.
Mehr als 5,1 Mio. Beschäftigte im öffentlichen Dienst
Rund 5,1 Millionen Frauen und Männer sind im öffentlichen Dienst in Deutschland beschäftigt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Ergebnissen mitteilt, waren das 125 600 Beschäftigte (2,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor). Es ist der höchste Anstieg gegenüber einem Vorjahr seit der deutschen Vereinigung. Hohe Zuwächse verzeichnen das Gesundheitswesen, die Schulen und Hochschulen, Polizei und Kitas.
Deutlicher Anstieg beim Personal im Gesundheits- und Bildungswesen
Im Gesundheitswesen, zu dem neben öffentlichen Krankenhäusern beispielsweise auch die Gesundheitsämter und Impfzentren zählen, war ein starker Personalanstieg um 20 500 auf 209 500 Personen im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (+11 Prozent). Bei den Schulen stieg die Zahl der Beschäftigten um 16 300 auf 982 400 (+1,7 Prozent), bei den Hochschulen einschl. der Hochschulkliniken um 21 000 auf 606 800 (+3,6 Prozent).
Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in 15 Jahren fast verdoppelt
Der seit Jahren anhaltende Personalzuwachs bei kommunalen Kindertageseinrichtungen setzte sich weiter fort (dort sind 256 900 Personen beschäftigt und damit 13 300 oder 5,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor). Längerfristig betrachtet hat sich die Zahl der Erzieherinnen und Erzieher in den letzten 15 Jahren nahezu verdoppelt (+96 Prozent).
Zweitgrößter Personalzuwachs bei der Polizei seit Mitte der 1990er Jahre
Bei der Polizei kam es innerhalb eines Jahres zu einem Beschäftigungszuwachs um 7 100 Personen auf insgesamt 348 500. Damit waren rund 11 Prozent oder 35 200 mehr Personen im Polizeidienst beschäftigt als noch fünf Jahre zuvor.
Ruhestandsbeamte und Versorgungempfänger
Am 1. Januar 2022 gab es 1 380 300 Pensionärinnen und Pensionäre des öffentlichen Dienstes nach dem Beamten- und Soldatenversorgungsrecht. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, waren das 1,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Die Pensionärinnen und Pensionäre erhielten ein durchschnittliches Ruhegehalt von 3 170 Euro brutto im Monat. Zusätzlich bezogen rund 377 700 Hinterbliebene Versorgungsleistungen. Die Ausgaben für Pensionen beliefen sich auf 52,5 Milliarden Euro, für die Hinterbliebenenversorgung wurden 8,2 Milliarden Euro aufgewendet.
Im Bund sank die Zahl der Pensionärinnen und Pensionäre gegenüber dem Vorjahr um 0,7 Prozent, im Landesbereich stieg deren Zahl gegenüber dem Vorjahr aber um 2,3 Prozent, im kommunalen Bereich sogar um 3,6 Prozent.
Der Schuldienst im Landesbereich bildet mit einem Anteil von rund einem Drittel aller Pensionärinnen und Pensionäre die größte Gruppe der Ruhegehaltsempfängerinnen und -empfänger in Deutschland. Ehemalige Beamtinnen und Beamte der Deutschen Bundesbahn und der ehenaligen Unternehmen der Deutschen Bundespost stellen mit 20,9 Prozent die zweitgrößte Gruppe.
Nur jeder fünfte der Neupensionierten erreicht die Regelaltersgrenze
48 400 oder 80 Prozent der insgesamt 60 200 Neupensionärinnen und Neupensionäre schieden mit dem Erreichen einer Altersgrenze mit durchschnittlich 63 Jahren und 9 Monaten aus dem aktiven Dienst aus. Davon erreichten allerdings nur 12 600 die gesetzliche Regelaltersgrenze (21 Prozent aller Neupensionierten). Die übrigen 35 800 traten mit Erreichen einer sogenannten Antragsaltersgrenze vorzeitig in den Ruhestand oder erreichten eine besondere Altersgrenze, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldatinnen und -soldaten gilt.
Weitere 10 200 Personen oder 17 Prozent aller im letzten Jahr Neupensionierten wurden wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Sie waren bei Eintritt in den Ruhestand durchschnittlich 57 Jahre und 4 Monate alt. Die übrigen 3 Prozent der Pensionierungen entfielen auf Vorruhestandsregelungen oder sonstige Gründe.
Quelle: zu den o.a. Informationen haben wir auszugsweise Pressemitteilungen von destatis.de verwendet
Baden-Württemberg
Innenminister Thomas Strobel dankt Feuerwehr, Rettungskräften und Polizei
„Polizei und Rettungskräfte halten jeden Tag ihren Kopf für uns hin. Dafür gebührt ihnen Respekt und Dank, keinesfalls Missachtung oder sogar Gewalt. Wer Polizei, Einsatz- und Rettungskräfte angreift, greift uns alle an. Wir stellen uns mit aller Kraft entgegen. Hier ist jede und jeder gefragt und gefordert, eine Schutzmauer vor unsere Rettungs- und Einsatzkräfte zu ziehen“, so Innenminister Thomas Strobl. Deshalb lädt Strobl gleich zu Beginn des Jahres, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Kommunen, Gewerkschaften und andere Beteiligte in das Innenministerium ein. Klares Ziel: Wo können wir im Land noch besser werden? Und was müssen wir tun, damit wir in Baden-Württemberg nicht Zustände wie zuletzt zu Silvester in Berlin bekommen.
Baden-Württemberg ist Ehrenamtsland Nummer 1: „Baden-Württemberg ist Spitzenreiter bei der Inneren Sicherheit, ist Ehrenamtsland Nummer 1. Das wollen wir auch bleiben. Deshalb müssen wir alles dafür tun, um die zu schützen, die uns schützen. Wenn etwa Einsatz- und Rettungskräfte das Gefühl haben, selbst zur Zielscheibe zu werden, dann sinkt die Bereitschaft, diesen wichtigen Job zu machen. Und dann bricht ein ganz wichtiges Fundament, auch vor dem Hintergrund des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz, das unsere Gesellschaft trägt, ein. Wichtig ist für uns: Wir schauen genau hin, hören genau zu und ziehen dann die richtigen Schlüsse. Die gesellschaftliche Verrohung, Hass und Hetze, sind Herausforderungen, die keiner alleine lösen wird. Deshalb müssen wir hier auch gemeinsam anpacken. Mit unserem Kabinettsausschuss Hass und Hetze tun wir das bereits. Das wollen wir nun auch in dem Bereich Gewalt gegen Einsatz- und Rettungskräfte weiter ausbauen“, sagte Innenminister Thomas Strobl mit Blick auf das Treffen im Januar.
Nordrhein-Westfalen
Beihilfe und Einkünfte für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner
Im Ministerialblatt wurde die Grenze der Summe der Einkünfte für berücksichtigungsfähige Ehegatten/Lebenspartner nach § 2 BVO NRW für 2023 bekannt gegeben. Maßgeblich ist die Summe der Einkünfte im Kalenderjahr vor Entstehen der Aufwendungen. Für Aufwendungen, die ab dem 01.01.2023 entstehen, beträgt diese 21.071 Euro.
Mit der 11. Änderungsverordnung zur BVO NRW wurde festgelegt, dass der Betrag regelmäßig im gleichen Verhältnis, wie sich der Rentenwert West erhöht, angepasst und auf volle Euro aufgerundet wird. Die Anpassung erfolgt erstmals ab einer Rentenerhöhung West im Kalenderjahr 2022 mit Wirkung für das auf die Rentenerhöhung folgende Kalenderjahr.
Hochschule Hamm-Lippstadt: Preisverleihung des 5. Gründungsideenwettbewerbs
Gute Nachrichten gab es bei der feierlichen Preisverleihung für drei Studierende des Studiengangs „TIN- Technical Entrepreneurship and Innovation“ der Hochschule Hamm-Lippstadt. Der Gründungsideenwettbewerb wurde von der Wirtschaftsförderung Lippstadt und der Akademischen Gesellschaft Lippstadt e.V. (AGL) aktuell zum fünften Mal ausgeschrieben. Der Vorsitzende der AGL, Wilhelm Coprian, moderierte den Abend, freute sich über die erfolgreichen Bewerbungen und betonte, dass die Jury sehr ausführlich über die verschiedenen - qualitativ hochwertigen - Bewerbungen diskutiert habe: „Es hat richtig Spaß gemacht“.
Nach der Begrüßung der Gäste durch die Präsidentin der Hochschule Hamm-Lippstadt, Prof. Kira Kastell, und einem Erfahrungsbericht des Existenzgründers und Vertreters des Standortforums Lippstadt, Pascal Siekmann, wurde es für die Studierenden spannend. Sie mussten in einem jeweils drei-minütigen Pitch ihre Gründungsidee den knapp 50 Gästen präsentieren, bevor sie die Entscheidung der Jury erfuhren. Über den ersten Platz und damit 2.000 Euro konnte sich Domenic Drechsel aus Langenberg freuen.
Seine Geschäftsidee: „Planta“. Da die Gartenbewässerung ein sehr kostspieliges Thema werden und wertvolle Ressourcen verschwenden kann, möchte er sie professionalisieren. Sein „Node" verbindet sich mit dem Wetterdienst und gibt darüber hinaus eine Übersicht über aktuelle Werte wie die verbrauchte Wassermenge, die gesparte Wassermenge etc. Zusätzlich misst Planta mithilfe von Sonden aktuelle Bodenwerte wie Feuchtigkeit, Temperatur und Düngung. Auf Basis dieser Daten wird die Bewässerung dann optimiert.
Der zweite Platz, prämiert mit 1.000 Euro, ging an Kristina Git aus Lippstadt. Ihre Geschäftsidee: „Konsy“ Mit der Entwicklung eines kontextsensitiven Systems, welches Konstrukteure während des Entwicklungsprozesses begleitet, unterstützt und mit den richtigen Informationen versorgt, möchte sie ein Problem, welches sie aus ihrem beruflichen Umfeld kennt, vereinfachen. Kosny soll der Standardisierung von Entwicklungsprozessen dienen und zu Zeitersparnis und zur Kostenreduktion durch Reduzierung des Suchaufwands in Konstruktionsprozessen führen, was auch das Risiko von Fehlkonstruktionen minimieren würde.
500 Euro und damit den dritten Platz erhielt Max-Leroy Schäper aus Halle. Seine Geschäftsidee: „Carbon Cost Calculation (CHOCH3)“. Sein Carbon Cost Calculator berechnet nach der Eingabe von Produkt, CN-Code, Herkunft, CO2-Emissionen im Drittland (wenn verfügbar) und Menge, die zu erwartenden CO2-Grenzausgleichskosten für den Import. Viele Importeure wüssten nicht, ob und wenn ja in welchem Maße ihre Produktion und ihre Importe von Reglungen zum CO2-Grenzausgleich betroffen seien. Sein Web-Tool zeigt Vergleiche zwischen verschiedenen Beschaffungsoptionen und ermöglicht somit Transparenz im schwer zu überblickenden Feld des CO2-Grenzausgleichs.
Erfolgreich im 5. Gründungsideenwettberb Max-Leroy Schäper, Domenic Drechsel , Kristina Git (v.l.) |
Preisverleihung 5. Gründungsideenwettberb |
Saarland
Saarland startet „FOS Polizei“ - Ministerien ebnen Mittlerer-Reife-Zugang zur Ausbildung im Polizeiberuf
Um im Saarland mehr Nachwuchs für die Polizei zu gewinnen, startet das Innen- gemeinsam mit dem Bildungsministerium den neuen Bildungsgang „Fachoberschule Wirtschaft – Fachrichtung Polizei“. Bundesweit ist der Bedarf an zusätzlichen qualifizierten Polizistinnen und Polizisten sehr hoch. Um im Saarland mehr Nachwuchs für den Polizeiberuf zu gewinnen, startet das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Bildung und Kultur den neuen Bildungsgang „Fachoberschule Wirtschaft – Fachrichtung Polizei“. Das Schulangebot startet an den Standorten Günter Wöhe Schulen für Wirtschaft in Saarbrücken und der Fachoberschule für Wirtschaft am BBZ Lebach. Es richtet sich speziell an junge Menschen mit Mittlerem Bildungsabschluss.
Mit der Einführung der „FOS Polizei“ hat das Saarland einen neuen Weg geebnet, sich bereits zu Beginn der Fachoberschule eine konkrete Einstellungsperspektive bei der Polizei zu sichern. Ziel ist es, Schülerinnen und Schülern durch den Besuch der „FOS-Polizei“ eine realistische Vorstellung dessen zu verschaffen, was sie im Alltag als Polizeivollzugsbeamtin oder -beamter erwartet. Zudem erfolgt eine Vorbereitung auf das Studium an der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes.
Der saarländische Innenminister Reinhold Jost: „Schon Marie von Ebner-Eschenbach wusste: ‚Was wir heute tun, entscheidet darüber, wie die Welt morgen aussieht.‘ Ich bin überzeugt: Mit der Einführung der Fachoberschule gehen wir in diesem Sinne den richtigen Weg, weil wir mehr junge Menschen für die Polizeiarbeit begeistern und die saarländische Polizei dadurch einen wichtigen personellen Zuwachs erhalten wird. Damit stellen wir jetzt die Weichen für eine sichere Zukunft.“
In den zwei Schuljahren der „FOS Polizei“ werden praktische und theoretische Grundlagen des Polizeialltags gleichermaßen vermittelt. So wird eine passgenaue Vorbereitung auf den Polizeiberuf garantiert.
Bewerbungsstart für den neuen Bildungsgang ist der 23. Januar 2023.
Nach erfolgreichem Abschluss der „FOS Polizei“ erfolgt die Übernahme in den Vorbereitungsdienst des gehobenen Polizeivollzugsdienstes bei der saarländischen Polizei. Weitere Informationen gibt es auf dem Karriereportal der Polizei im Saarland
PDF-SERVICE mit allen OnlineBüchern und eBooks zum Komplettpreis von nur 15 Euro (inkl. MwSt.)
Für nur 15 Euro können Sie alle Publikationen des INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte - alle Bücher und alle eBooks - herunterladen, lesen und/oder ausdrucken. Hier geht es zur Anmeldung >>>Komplettpreis von 15 Euro bei einer Laufzeit von 12 Monaten
eBooks neu aufgelegt
eBook zum BERUFSEINSTIEG im öffentlichen Dienst - Neuauflage 2023 >>>zu mehr Informationen und zur Bestellung
eBook zum für Nebenberufler oder solche, die es werden wollen (Ausgabe 2022) >>>zur Bestellung für nur 10,00 Euro (inkl. MwSt.)
eBook zum Tarifrecht für den öffentlichen Dienst - TVöD und TV-L - (Ausgabe 2022) >>>zur Bestellung für nur 10,00 Euro (inkl. MwSt.)
Taschenbücher als gedruckte Fassung neu aufgelegt
Der beliebte Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern wurde im Ausgabe 2022 aktualisiert >>>zur Bestellung für nur 10,00 Euro (inkl. MwSt.)
Im November 2022 neu aufgelegt: Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern >>>zur Bestellung für nur 10,00 Euro (inkl. MwSt.)
Seminare zum Beamtenversorgungsrecht
Die Seminare finden jeweils in ausgewählten Hotels in der Nähe eines Bahnhofs statt. Beginn ist jeweils um 9.30 Uhr. Das Ende ist jeweils für 16.30 Uhr vorgesehen. Hier die Seminar-Termine für das Jahr 2023.
Donnerstag, 20. April 2023, Düsseldorf (Hotel*)
Donnerstag, 08.Juni 2023, Frankfurt a.M. (Hotel*)
Donnerstag, 09. November 2023, Düsseldorf (Hotel*)
Hier geht es zu mehr Informationen oder >>>zur Anmeldung