INFO-DIENST Öffentlicher Dienst Beamtinnen und Beamte: Ausgabe 2022#01

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenver-sorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung geeignet).

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Arbeitgeber weigern sich, aber der Sozial- und Erziehungsdienst muss dringend aufgewertet werden

Im Bereich des Sozial- und Erziehungsdienstes arbeiten in Deutschland mehr als eine Mio. Menschen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind in über 50.000 Einrichtungen der Kindertagesbetreuung bzw. mehr als 30.000 Einrichtungen der Kinder-, Jugend-, Sozial- und Behindertenhilfe beschäftigt. Rund ein Drittel der Beschäftigten ist in kommunalen Einrichtungen angestellt. Die große Mehrheit arbeitet aber bei konfessionellen Trägern (u.a. Diakonie, Caritas) sowie gemeinnützigen Trägern (Arbeiterwohlfahrt, Paritätischer Wohlfahrtsverband).

Etwas weniger als 20 Prozent sind bei kommerziellen Unternehmen beschäftigt. Die größte Berufsgruppe im Sozial- und Erziehungsdienst sind die

- Erzieherinnen und Erzieher (ca. 450.000 Personen).

Hinzu kommen

- Sozialpädagogen

- Sozialarbeiter

- Heilerziehungspfleger

- Kinderpfleger

- Sozialassistenten

- Heilpädagogen

- Fachkräfte zur Arbeits- und Berufsförderung

- Heil- und Heimerzieher

- Physio- und Ergotherapeuten

- Logopäden

- Psychologen

- und Psychotherapeuten.

Die Gewerkschaften – u.a. ver.di und Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – verfolgen das Ziel,
den Sozial- und Erziehungsdienst finanziell aufzuwerten. Nachdem die Tarifverhandlungen im März 2020 coronabedingt unterbrochen werden mussten, wurde in den letzten Monaten in einer Umfrage von ver.di unter den Beschäftigten geklärt, ob die Forderungen von 2020 nach den Erfahrungen der Corona-Pandemie noch passen oder ergänzt werden müssen. Die Bundestarifkommission für den öffentlichen Dienst hat am 17.12.2021 die Forderungen für die Tarifrunde im Sozial- und Erziehungsdienst beschlossen. Die daraus entstandenen Forderungen zielen auf 3 Themen ab:

- Verbesserung der belastenden Arbeitsbedingungen

- finanzielle Aufwertung der Arbeit

- und Maßnahmen gegen Fachkräftemangel.

Konkret ausformuliert sind diese Ziele in elf Forderungen, z.B.

- Verbesserung der Eingruppierungsmerkmale, insbesondere durch Eingruppierung der Tätigkeit der Kinderpfleger/Sozialassistenten in die EG S 4 bzw. reguläre Eingruppierung der Erzieher in die EG S 8b Abbildung der pädagogischen Tätigkeiten im offenen Ganztag

- Verbesserung der Eingruppierung der Beschäftigten im Bereich der Sozialarbeit durch Gleichstellung mit vergleichbaren Studienniveaus sowie Ausbringen neuer Merkmale für die Schulsozialarbeit

- Rechtsanspruch auf Qualifizierung z.B. Kinderpfleger und Sozialassistenten zu Erziehern)

- Qualität der Arbeit verbessern und Entlastung der Beschäftigten.

Leider blieben schon zwei Gespräche – am 25.02. und 22.03.2022 – zwischen öffentlichen Arbeitgebern und Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes ohne konkretes Ergebnis.

Aus Sicht der Gewerkschaften spitzt sich der Tarifkonflikt weiter zu. „In den nächsten Tagen und Wochen werden wir unsere Mitglieder ausführlich über den Stand der Verhandlungen informieren und das weitere Vorgehen beschließen. Wir sind sicher, dass es vor der nächsten Verhandlungsrunde am 16. und 17. Mai zu heftigen Reaktionen kommen wird“, erklärte der Vorsitzende der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft  (ver.di), Frank  Werneke.

Die derzeit gültigen Entgelttabellen für Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst finden Sie unter www.tarif-oed.de/SuE



Deutscher Personalräte-Preis 2022

Mit dem Deutschen Personalräte-Preis (DPRP) soll die Arbeit von Personalräten eine Anerkennung erfahren. Engagement und Motivation – für die Interessen der Beschäftigten einzutreten – sind die Triebfedern für eine erfolgreiche Personalratsarbeit. Dienstherren applaudieren selten für gute Personalratsarbeit.

Gerade deshalb setzt der DRPR ein wichtiges Signal. Mit der  Auszeichnung werden beispielhafte Projekte von Personalräten sowie Jugend- und Auszubildendenvertretungen anerkannt und gewürdigt.

Für den DPRP 2021 wurden fast 40 Projekte eingereicht. Kriterien  für die Bewertung der Projekte sind deren konkreten Auswirkungen  auf die Arbeitsbedingungen sowie die Umsetzbarkeit und Übertragbarkeit auf andere Dienststellen.

Für 2021 wurden ausgezeichnet:

- GOLD erhielt der Personalrat der Stadt Nürnberg für die  Rahmendienstvereinbarung für eine gewaltfreie Stadtverwaltung

- SILBER ging an den Gesamtpersonalrat der Stadt Frankfurt a.M.  für das Projekt „Diversität leben – Werte achten“.

- BRONZE holte der Hauptpersonalrat der Behörden, Gerichte und  nichtrechtsfähigen Anstalten des Landes Berlin für die Dienstvereinbarung „Transparenz über Verfahrensabläufe bei  Beschwerden zum Landesantidiskriminierungsgesetz“.

 

Personalräte und Jugend- und Auszubildenvertretungen:

Jetzt für 2022 bewerben

 

Bis 31.05.2022 läuft die Bewerbungsfrist für den diesjährigen
Deutschen Personalräte-Preis. Hat Ihr Gremium evtl. ein spannendes Projekt zur Arbeitszeitgestaltung auf den Weg gebracht oder haben Sie sich in einer Initiative mit zur Digitalisierung befasst?

Dann bewerben Sie sich jetzt unter www.dprp.de ➚ .



Digitalisierungsschub in Bayern

Bayern geht nach vorne. Justizminister des Freistaats Bayern, Georg Eisenreich sagt: „Die Justiz ist für die Menschen da. Deshalb wollen wir den Zugang zu unseren Gerichten so einfach  wie möglich gestalten.“

Papier, Postgänge und Portokosten: Wer an Bayerns Gerichten  Klage einreichen will, kann sich all das sparen, kündigt der  Minister weiter an. Seit Anfang Februar 2022 können alle Bürgerinnen und Bürger beispielsweise Klagen bei den Gerichten oder Strafanzeigen bei den Staatsanwaltschaften online einreichen – per Smartphone oder Rechner. Das spart Zeit und Geld, verspricht Eisenreich.

Gemeinsam mit der Präsidentin des Amtsgerichts München, Beate Ehrt, stellte der Minister das Verfahren beim größten bayerischen Amtsgericht in München vor.

Das Onlinezugangsgesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch über Verwaltungsportale anzubieten. Die bayerische Justiz geht darüber hinaus und schafft als erstes Bundesland einen elektronischen Zugang zu den Gerichten und Staatsanwaltschaften über das Bürgerkonto.

Der Justizminister „Wir treiben die Digitalisierung voran. Der neue Online-Zugang für Bürgerinnen und Bürger ist ein weiterer  wichtiger Schritt“.

Auf den Internetseiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie im BayernPortal gibt es einen Link zum „Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente“.  In der BayernApp ist das Formular über den Link „Elektronischer  Rechtsverkehr“ auf den Seiten der jeweiligen Gerichte und Staatsanwaltschaften zu erreichen. Die Anmeldung erfolgt über die BayernID unter

bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1.

Für die Anmeldung reicht ein Personalausweis, der die elektronische Übermittlung der Ausweisdaten unterstützt (eID).


25. Jubiläumsausgabe des beliebten Taschenbuches "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte 2022"

Der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamte informiert die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes seit 25 Jahren über die wichtigsten tarif- und beamtenrechtliche Regelungen.

Mit der 25. Jubiläumsausgabe des Taschenbuchs „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte“ dankte Autor und Inhaber des INFO-SERVICE, Uwe Tillmann, allen Abonnenten, Leserinnen und Lesern sowie den Anzeigenkunden für Ihre Treue und Unterstützung. Tillmann versichert, dass das Interesse der Beschäftigten, die im öffentlichen Dienst arbeiten oder gearbeitet haben, auch weiterhin im Mittelpunkt seiner Arbeit steht. Denn der Informationsbedarf ist nach wie vor erheblich.

Für nur 7,50 Euro können Sie die Buchausgabe 2022 von  „Wissenswertes für Beamtinnen und Beamten“ online bestellen www.beamten-informationen.de/bestellungen ➚ .

Schleswig-Holstein: Besoldungs- und Versorgungsanpassung 2022

Am 24.03.2022, hat der Schleswig-Holsteinische Landtag die  letzten beiden Gesetzgebungsverfahren zur Besoldung und  Versorgung der Beamtinnen und Beamten in dieser Legislaturperiode abgeschlossen. Bereits am 27.01.2022 hatte der Landtag die  tarifliche Einmalzahlung (Corona) für aktive Beamte beschlossen.

Die beschlossenen Gesetze sehen sowohl die zeit- und  wirkungsgleiche Übertragung der linearen Komponente des  Tarifergebnisses als auch weitere strukturelle Verbesserungen  vor:

- Erhöhung der Besoldung und Versorgung zum 01.06.2022 um 0,6 Prozent und eine weitere Erhöhung zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent,

- es erfolgt künftig die Dynamisierung aller bisherigen  statischen Zulagen (einschl. der Stellen- und Erschwerniszulagen),

- Erhöhung des Familienzuschlags um 40,00 Euro pro Kind,

- Einführung von Familienergänzungszuschlägen,

- Verbesserungen in der Beihilfe für kinderreiche Beamtenfamilien,

- Streichung der Besoldungsgruppe (BesGr) A 5 (Beamtinnen und Beamte, die in der BesGr A 5 eingruppiert sind, werden nach A 6 überführt),

- die Bemessungssätze für Ehegatten und Kinder werden unter bestimmten Voraussetzungen auf bis zu 90 Prozent erhöht. Ergänzend entfallen die bisherigen Beihilfeselbstbehalte in den unteren Besoldungsgruppen bis einschließlich der BesGr. A 9.

- der Eigenanteil in der Heilfürsorge wird von 1,4 auf 1,0 Prozent.

Trotz der heftigen Kritik der Gewerkschaften, hat der Landtag – wie viele andere Landtage auch – die Coronaprämie nicht auf die Versorgungsempfänger übertragen.


NRW hat Kostendämpfungspauschale abgeschafft

Zuletzt hatte der Berliner Senat zum 01.01.2018 die  Kostendämpfungspauschale in der Beihilfe abgeschafft. Nun folgt Nordrhein-Westfalen diesem Beispiel und hat die Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022
entfallen lassen. Die Regelung betrifft Aufwendungen, die nach dem 31.12.2021 in Rechnung gestellt wurden.
Das LBV von NRW behält den Eigenbehalt für das Jahr 2022  ab dem 25.03.2022 nicht mehr ein. Bereits einbehaltene  Beträge werden mit aktuellen Beihilfeanträgen erstattet.

Zu beachten ist, dass die Vorgehensweisen anderer  Beihilfestellen in NRW von dem geschilderten Verfahren des LBV NRW abweichen können.


Besoldung 2022 in den Ländern

Im November 2021 haben sich die Sozialpartner auf einen  Tarifabschluss für die Arbeitnehmer der Länder geeinigt (mit Ausnahme von Hessen, das nicht der Tarifgemeinschaft deutscher Länder angehört und eigenständige Tarifverhandlungen führt). Die Länder sind seit Monaten bemüht, ihre Position für die Übertragung auf die Besoldung ihrer jeweiligen Landesbeamten  zu finden. Alle Länder haben zugesagt, die Corona-Prämie auf die
Beamten im aktiven Dienst zu übertragen.

Die meisten Länder übertragen die Prämie aber nicht auf ihre Versorgungsempfänger. Bei der Anpassung von Besoldung und Versorgung werden die Pensionäre aber einbezogen. Die überwiegende Zahl der Länder, beabsichtigt, die Besoldung – wie beim Tarif – zum 01.11.2022 anzuheben.

Hessen hat die Bezüge für seine Beamten schon in zwei Schritten erhöht (2,2 Prozent zum 01.08.2022 und 1,89 Prozent zum 01.08.2023). Schleswig-Holstein hat ebenfalls schon angepasst.


94 Prozent der Beamten sind privat versichert

Beamtinnen und Beamte fühlen sich in der Privaten Krankenversicherung (PKV) gut aufgehoben. Trotz der von wenigen Ländern eingeführten „Pauschalen Beihilfe“ versichern sich die allermeisten Beamten und Beamtenanwärter weiterhin privat. Auch wenn es hin und wieder Kritik gibt, wollen die Beamten auf den maßgeschneiderten Versicherungsschutz der PKV nicht verzichten. Vom guten Standard- über einen Komfort- bis zum Top-Schutz ist eigentlich alles möglich. Schon ein „schlanker“ PKV Schutz bietet in der Regel mehr Leistungen  als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV).

Die Ehe- sowie Lebenspartner sowie Kinder von Beamten haben Anspruch auf Beihilfe, wenn sie kein oder wenig eigenes Einkommen haben und nicht in der GKV pflichtversichert sind. Daher können auch sie sich privat versichern. Durch die höheren Beihilfesätze für Angehörige von Beamten sind ihre PKV-Beiträge besonders günstig.

In den Ländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg und Thüringen) gibt es inzwischen Sonderregelungen zur Pauschalen Beihilfe. Trotz  der Möglichkeit für Staatsbedienstete im Beamtenverhältnis, wird  die Option der Pauschale Beihilfe mit Beitragszuschuss zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur wenig gewählt.

Längst hat es sich herumgesprochen, dass mit der Entscheidung für die pauschale Beihilfe die Beamten auf zahlreiche Vorteile des Beihilfesystems verzichten. Denn die Entscheidung für die Pauschale Beihilfe ist unwiderruflich und bedeutet beispielsweise, dass gesetzlich versicherte Beamte diesen Zuschuss beim Wechsel
des Dienstherrn (z.B. vom Bund in ein Bundesland, das die pauschale Beihilfe nicht anbietet) deutlich verlieren würden. Den Beitrag zur GKV müssen sie dann alleine zahlen.


Ratgeber Beihilferecht in Bund und Ländern

Das beliebte Taschenbuch „Beihilferecht in Bund und Ländern“ informiert auf mehr als 300 Seiten über die wichtigsten Beihilfevorschriften.Der Ratgeber orientiert sich zwar an den Bundesvorschriften, aber Abweichungen bei den Ländern werden in einem eigenen Kapitel erläutert.

Als besonderen Service enthält das Buch ein Verzeichnis mit mehr als 140 ausgewählten Kliniken, die beihilfefähig abrechnen können.

Für nur 7,50 Euro (zzgl. Versand) kann man das Buch online bestellen www.beamten-informationen.de/bestellungen


Deutscher Lehrkräftepreis

Der Deutsche Philologenverband (DPhV) hat den „Deutschen Lehrkräftepreis – Unterricht innovativ“ 2021 verliehen. Wie der DPHV mitteilt, wurden Elf Lehrkräfte, vier Teams und vier Schulleitungen aus insgesamt zehn
Bundesländern für die Wettbewerbsrunde 2021 ausgezeichnet.

Über 5.200 Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler haben sich am Wettbewerb beteiligt. Die Träger des Wettbewerbs, die Heraeus Bildungsstiftung und der DPhV, wollen mit der Auszeichnung die Leistungen von Lehrkräften und Schulleitungen würdigen und in den Vordergrund der öffentlichen Wahrnehmung rücken. Susanne Lin-Klitzing, Bundesvorsitzende des DPhV, machte deutlich: „Jedes Jahr zeugen die eingereichten Unterrichtsprojekte von der Innovationsbereitschaft und dem vielseitigen Engagement unserer Lehrkräfte – so auch in diesem Jahr. Die Projekte haben überzeugt.

Ob Allgemeinbildung, theoretische Grundlagen oder praktische Anwendung: In unseren ausgezeichneten Projekten kommt nichts davon zu kurz, und so konnten unsere Lehrkräfte wieder einmal unter Beweis stellen, wie sie Pandemie-Alltag, Schülerorientierung und fachliche Professionalität Tag für Tag vereinen.

Ausführliche weitere Informationen gibt es unter www.dphv.de.


verdi setzt höhere Bezüge der Beschäftigten der Postbank durch

ver.di setzt höhere Gehälter für Beschäftigte der Postbank durch. „Durch die beiden Einmalzahlungen und den Mindestbetrag in Höhe von 100 Euro haben wir besonders für Beschäftigte in den unteren Gehaltsgruppen viel erreicht. Die Vereinbarung für eine verbindliche Übernahme und die Verlängerung des Kündigungsschutzes schaffen bis Anfang 2024 Arbeitsplatzsicherheit.

Das ist ein gutes Ergebnis für die Beschäftigten in extrem unsicheren Zeiten“, so Jan Duscheck, ver.di-Verhandlungsführer.

Demnach gibt es für die 15.000 Postbank-Beschäftigten

 

- ab 01.06.2022 eine Gehaltserhöhung von 3,1 Prozent

- und in einem zweiten Schritt zum 01.02.2023 noch mal 2,1 Prozent (mind. 100 Euro).

Darüber hinaus erhalten die Beschäftigten im Mai 2022 sowie im Januar 2023 eine Einmalzahlung von jeweils 750 Euro.

 

Auszubildende der Postbank

Für Auszubildende steigen die Vergütungen in zwei Schritten um  insgesamt 100 Euro, zudem gibt es im Mai 2022 sowie im Januar 2023 eine Einmalzahlung in Höhe von jeweils 200 Euro. ver.di einigte sich mit den Arbeitgebern zudem darauf, dass Auszubildende in 2022 und 2023 Anspruch auf Übernahme in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis haben, sofern ihre Ausbildungsleistungen einem Notendurchschnitt von mindestens 2,6 entsprechen.

Dem Ergebnis müssen nun noch die ver.di-Mitglieder zustimmen. Dazu hat ver.di eine Mitgliederbefragung gestartet.

 

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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung


 

Red 20220411

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