Landesbesoldungsgesetz (LBesG M-V) Mecklenburg-Vorpommern: § 27 Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 22,50 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich geregelt (auch geeigenet für Beschäftigte (Beamte und Tarifkräfte) von Mecklenburg-Vorpommern)..

Das BEHÖRDEN-ABO>>> kann hier bestellt werden

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte - Beamte und Tarifbeschäftigte - des Landes Mecklenburg-Vorpommern geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beihilferecht, Beamtenversorgungsrecht, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentl. Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen 


Zur Übersicht des Landesbesoldungsgesetzes von Mecklenburg-Vorpommern

 

Abschnitt II
Grundgehalt, Leistungsbezüge an Hochschulen
Unterabschnitt 2
Vorschriften für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsordnungen A und B

Landesbesoldungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LBesG M-V):

§ 27 Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte

(1) Die Einstiegsämter für Beamtinnen und Beamte sind folgenden Besoldungsgruppen zuzuweisen:

1. in der Laufbahngruppe 1
a) als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 4,
b) als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 6, in den Laufbahnen des Technischen Dienstes und des Feuerwehrdienstes der Besoldungsgruppe A 7,
2. in der Laufbahngruppe 2
a) als erstes Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 9, in den Laufbahnen des Technischen Dienstes und des Feuerwehrdienstes der Besoldungsgruppe A 10 bei Vorliegen eines mindestens mit einem Bachelorgrad oder einem gleichwertigen Abschluss abgeschlossenen Hochschulstudiums,
b) als zweites Einstiegsamt der Besoldungsgruppe A 13.

(2) Die Einstiegsämter werden in den Besoldungsordnungen bestimmt.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Mecklenburg-Vorpommern

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem wunderschönen Mecklenburg-Vorpommern...  


Startseite | Newsletter | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.beamten-magazin.de © 2024