Stellenzulagen in Rheinland-Pfalz

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Stellenzulagen nach dem Besoldungsrecht in Rheinland-Pfalz

 

Allgemeine Stellenzulage ab 1. März 2010 (Monatsbeträge)

 

Besoldungsordnungen A und B  Euro 

Mittlerer Dienst 

 

 

 

 

 

 

 

- A 5 bis A 8

 

 

 

 

 

 

 

- A 9 bis A 10 

.

17,96

70,27 

Gehobener Dienst A 9 bis A 13   78,12 
Höherer Dienst A 13  78,12 
Link-TIPP: Zu den Besoldungstabellen A, B, C und W sowie R in Rheinland-Pfalz  

 


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