>>>Mehr Informationen zum Personalvertretungsrecht
Anhörungsrecht des Personalrats
Der Personalrat hat neben dem Informationsrecht bei bestimmten Maßnahmen ein Anhörungsrecht (§ 78 Abs. 3 bis 5 BPersVG), z. B. wenn es um grundlegende Änderungen von Arbeitsverfahren und -abläufen geht.