Die Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte

 

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Die Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte

Das höchste beamtenpolitische Gremium des DGB ist die vom Bundesvorstand gebildete „Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte", in der die beamten organisierenden Gewerkschaften vertreten sind. Den Vorsitz dieser Kommission hat das beim DGB-Bundes vorstand zuständige Vorstandsmitglied. Diese Aufgabe wird seit Dezember 1999 von Ingrid Sehrbrock wahrgenommen. Auch in den Bezirken des DGB wurden solche Kommissionen gebildet.

 

Richtlinie der Beamtenarbeit des DGB 

Richtlinie Beamtenarbeit des DGB

Beschluss des DGB-Bundesvorstandes vom 4.11.2008 (auszugsweise)

Präambel Nach § 2, Ziffer 3 lit. h) der DGB-Satzung obliegt dem Bund „die Vertretung und Koordinierung der gemeinsamen Interessen, insbesondere: „…die Wahrnehmung der Funktion als Spitzenorganisation in Fragen des Beamten- und Besoldungsrechts". Die Entscheidungsgremien sind der Bundesvorstand oder die Bezirksvorstände. Mit Beschluss vom 11.10.1994 hatte der Bundesvorstand eine Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte eingerichtet. Die Verlagerung der Gesetzgebungskompetenz bei Besoldung, Versorgung und Lauf bahn auf die Länder im Zuge der Föderalismusreform macht es erforderlich, die Zusammenarbeit innerhalb des Deutschen Gewerkschaftsbundes als Spitzenorganisation auf eine neue Grundlage zu stellen. Die Zukunftssicherung des öffentlichen Dienstes macht eine enge Zusammenarbeit zwischen den im öffentlichen Dienst tätigen Gewerkschaften und dem DGB nötig. Die Grundzüge dieser Zusammenarbeit sind in dieser Richtlinie dargestellt. Sie löst die Richtlinien vom 11.10.1994 und den DGB-Bundesvorstandsbeschluss vom 04.12.2001 ab.

1. Bundeskommission für Beamtinnen und Beamte (BkBB)
1.1. Aufgaben
1.1.1. Erarbeitung von Leitlinien für die DGB-Beamtenpolitik (z. B. durch ein beamtenpolitisches Programm) im Bund und in den Ländern im Rahmen der entsprechenden Beschlüsse der Bundeskongresse und des Bundesvorstandes
des DGB.
1.1.2. Erarbeitung von Konzepten für beamtenpolitische Aktionen des DGB.
1.1.3. Erteilung von Arbeitsaufträgen an interne Kompetenzcenter.
1.1.4. Austausch über die Beamtenpolitik der Beamtengewerkschaften auf Bundesebene.
1.1.5. Austausch über die Beamtenpolitik auf Länderebene.
1.1.6. Vorschläge für die personelle Besetzung von Bundesgremien.
1.2. Zusammensetzung/Struktur/interne Arbeitsweise
1.2.1. Die BkBB ist ein Beratungs- und Arbeitsgremium. Sie berichtet an den DGBBundesvorstand.
1.2.2. Den Vorsitz führt das zuständige GBV-Mitglied.
1.2.3. Die Geschäftsführung liegt bei der Bereichsleitung OEB.
1.2.4. Die BkBB setzt sich aus 16 stimmberechtigten und bis zu 15 beratenden Mitgliedern zusammen:
Stimmberechtigt:
- Vorsitzende/r 1
- Geschäftsführer/in BkBB 1
- je drei Vertreter/innen von ver.di, GEW, GdP, TRANSNET (darunter das jeweils zuständige Vorstandsmitglied und zusätzlich jeweils zwei
weitere Personen. Letztere können haupt- oder ehrenamtlich sein) 12
- je ein/eine Vertreter/in von IG BAU und IG BCE 2
gesamt stimmberechtigt 16

Beratend:
- Bereichs-/Abteilungsleiter/innen der Beamtensekretariate/-abteilungen der Hauptverwaltungen der ÖD-Gewerkschaften 6
- je ein/e Vertreter/in der DGB-Bezirke 9
gesamt beratend 15

BkBB gesamt: 31

Für jedes stimmberechtigte BkBB-Mitglied der Mitgliedsgewerkschaften wird je ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in benannt.

1.2.5. Bei der Beschlussfassung in der BkBB wird Einstimmigkeit angestrebt. Sie kann aber auch mit Mehrheit ihrer stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Der Bundesvorstand entscheidet in beiden Fällen abschließend.
1.2.6. Für die Gespräche und Verhandlungen mit der Bundesregierung bildet die BkBB jeweils eine Verhandlungskommission. Die Verhandlungskommission ist an die Beschlüsse der BkBB gebunden.
1.2.7. Die BkBB berichtet dem Bundesvorstand regelmäßig über beamtenpolitische Themen und Vereinbarungen auf Bundes- und Länderebene.
1.2.8. Die BkBB kann sich interne Arbeitsregeln geben. Sie sind mit Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder zu verabschieden.

2. Kommissionen für Beamtinnen und Beamte auf Bezirksebene
Auf Bezirksebene sind Strukturen zu schaffen, die eine effektive beamtenpolitische Vertretung in jedem Bundesland ermöglichen. Der Bezirksvorstand entscheidet über die Struktur, Zusammensetzung und Ausgestaltung der Kommissionen. Die Zusammensetzung orientiert sich an der Struktur der BkBB. Die Kommissionen sind sowohl Arbeits- als auch Beratungsgremium. Bestehende Informations- und Netzwerkstrukturen im DGB und in den Gewerkschaften, müssen vorhandene Kompetenzen für alle nutzbar machen und Doppelarbeit vermeiden. In der Regel wird eine Bezirkskommission für Beamtinnen und Beamte (BZKBB) gebildet. Werden Landeskommissionen für Beamtinnen und Beamte (LKBB) gebildet, so hat der Bezirksvorstand für eine geeignete Koordination zu sorgen.
Kooperieren mehrere Bezirke, können von den Bezirksvorständen bezirksübergreifende Arbeitsstrukturen eingerichtet werden.
2.1. Aufgaben
2.1.1. Entscheidungen über Inhalte und Aktivitäten in der Beamtenpolitik des DGB
im jeweiligen Land im Rahmen der Leitlinien der BkBB (und des BV/OBK).
2.1.2. Führen der Beteiligungs- und Grundsatzgespräche für die Landes- und Kommunalbeamten.
2.1.3. Koordinierung der Beamtenpolitik der ÖD-Gewerkschaften des Landes bzw.
der Länder.
2.2. Zusammensetzung/Struktur/interne Arbeitsweise
2.2.1. In den Kommissionen sind alle Mitgliedsgewerkschaften, die Landes- und
Kommunalbeamt/innen organisieren, mit entscheidungsbefugten und sachkompetenten Vertretern/innen repräsentiert. Das im DGB Bezirk zuständige
Vorstandsmitglied für Beamtenpolitik ist ständiges Mitglied der jeweiligen Kommission. In Bezirken mit mehreren Landeskommissionen für Beamtinnen und Beamte (LKBB) ist für einen kontinuierlichen Informationsaustausch innerhalb des Bezirkes zu sorgen. Die Kommissionen berichten dem Bezirksvorstand regelmäßig über die beamtenpolitische Arbeit.
2.2.2. Die Geschäftsführung der Kommissionen liegt bei der/dem für die Beamtenpolitik verantwortlichen Hauptamtlichen des DGB. Den Vorsitz führt das für
Beamtenpolitik zuständige Vorstandsmitglied.
2.2.3. Die Arbeitsergebnisse der Kommissionen sind dem DGB-Bezirksvorstand zur
Beratung und Entscheidung vorzulegen.
2.2.4. Die Vertretung des DGB und seiner Gewerkschaften gegenüber der Landesregierung nimmt die/der Bezirksvorsitzende wahr, ggf. unter Hinzuziehung von Vertreterinnen und Vertretern der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes.
2.2.5. Für die Gespräche und Verhandlungen mit der Landesregierung, bilden die
Kommissionen jeweils eine Verhandlungskommission. Sie ist an die Beschlüsse der Kommissionen und des Bezirksvorstandes gebunden. Einzelheiten können in internen Arbeitsregeln der Kommissionen festgelegt werden. Sie sind mit der Mehrheit der stimmberechtigen Mitglieder zu verabschieden und haben sich an den internen Arbeitsregeln der BkBB zu orientieren.
2.2.6. Die Unterzeichnung von Vereinbarungen auf Landesebene erfolgt ausschließlich durch die/den Bezirksvorsitzende/n oder von ihr/ihm Beauftragte/n,
nach dem ein entsprechender Beschluss des Bezirksvorstandes erfolgt ist.

3. Zusammenwirken der DGB-Bundes- und Bezirksebene in der Beamtenpolitik
3.1. Von den gemäß Ziffer 1.1.1. beschlossenen Leitlinien der DGB-Beamtenpolitik können die DGB-Bezirke aufgrund von landes-/bezirksspezifischen Notwendigkeiten abweichen. Sie müssen darüber vorher einen Beschluss im Bezirksvorstand fassen und mit dem für die Beamtenpolitik zuständigen Mitglied des Geschäftsführenden Bundesvorstandes Einvernehmen erzielen.
3.2. Der Bereich Öffentlicher Dienst und Beamte der DGB Bundesvorstandsverwaltung koordiniert die Beamtenpolitik der DGB-Bezirke und stellt den
Informationsaustausch zwischen dem Bund und den Bezirken sicher.
3.3. Die DGB-Bezirke berichten regelmäßig in der BkBB über die Beamtenpolitik.
Über aktuelle Entwicklungen zwischen den Sitzungen wird die BkBB durch
die Bezirke zeitnah informiert.
3.4. Zur Unterstützung der politischen und koordinierenden Arbeit der BkBB und zur Gewährleistung eines kontinuierlichen Informationsflusses zwischen DGB-Bezirken und DGB-Bundesvorstand, wird der GBV zur Beamtenpolitik unter landesspezifischen Aspekten einen regelmäßigen Meinungsaustausch mit den Bezirksvorsitzenden führen. 


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