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Änderungen durch das Dienstrechtsneuordnungsgesetz
Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) vom 5. Februar 2009 hat der Bund erste Reformschritte eingeleitet, die auch für die Versorgung der Bundesbeamten von Belang sind.
Das DNeuG bringt für den Versorgungsbereich auf Bundesebene u. a.
- schrittweise Anhebung des Pensionseintrittsalters auf das 67. Lebensjahr ab dem Jahr 2012 wie in der gesetzlichen Rentenversicherung,
- wirkungsgleiche Übertragung von Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung, so die Begrenzung der Berücksichtigung von Fachhochschul- und Hochschulzeiten als ruhegehaltfähige Dienstzeit auf 855 Tage unter Einführung einer Kappungsgrenze bezüglich der betragsmäßigen Auswirkung,
- Überleitung der Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in die neu gestalteten Grundgehaltstabellen des Besoldungsrechts,
- Einführung einer Versorgungsauskunft, die der Rentenauskunft nachgebildet ist,
- Erhöhung des anrechnungsfreien pauschalen Hinzuverdienstbetrags für dienstunfähige Ruhegehaltsempfänger auf 400 Euro mit jährlich zweimaligen Überschreitungsmöglichkeiten.