Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


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Beihilfe

Die Website informiert über die Beihilfe in Bund und Ländern. Die Länder haben beim Beihilferecht seit jeher die Kompetenz, die Beihilfe für ihre Landesbeamten zu regeln. Das geltende Beihilferecht für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und  Professoren und Hochschullehrer ist komplex und in Bund und Ländern unterschiedlich. Einige wenige Länder haben die Beihilfe im Land an den Bundesvorschriften festgemacht, andere Länder orientieren sich nur zum Teil an den Bundesregelungen. Wenn Sie bei den beihilferechtlichen Regelungen auf dem Laufenden bleiben wollen, hilft Ihnen diese Homepage weiter. Dort finden Sie auch ein gut sortiertes Klinikverzeichnis (Kliniken und Reha-Einrichtungen, die Beihilfefähig abrechnen können).
Mit speziellen Informationen zum Beihilferecht des Bundes und der Länder mit den Verordnungen und allg. Durchführungshinweisen zur Beihilfe

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