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Rubrik:

Beihilfe

Die Website informiert über die Beihilfe in Bund und Ländern. Die Länder haben beim Beihilferecht seit jeher die Kompetenz, die Beihilfe für ihre Landesbeamten zu regeln. Das geltende Beihilferecht für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und  Professoren und Hochschullehrer ist komplex und in Bund und Ländern unterschiedlich. Einige wenige Länder haben die Beihilfe im Land an den Bundesvorschriften festgemacht, andere Länder orientieren sich nur zum Teil an den Bundesregelungen. Wenn Sie bei den beihilferechtlichen Regelungen auf dem Laufenden bleiben wollen, hilft Ihnen diese Homepage weiter. Dort finden Sie auch ein gut sortiertes Klinikverzeichnis (Kliniken und Reha-Einrichtungen, die Beihilfefähig abrechnen können).
Mit speziellen Informationen zum Beihilferecht des Bundes und der Länder mit den Verordnungen und allg. Durchführungshinweisen zur Beihilfe

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www.beihilferecht.de
  
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