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Rubrik:

Besoldung

Die Website informiert über die Besoldung in Bund und Ländern. Die Länder haben bei der Besoldung seit 1.09.2006 die Kompetenz, das Besoldungsrecht für ihre Landesbeamten selbst zu regeln.
Das Besoldungsrecht regelt die Alimentation für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und  Professoren und Hochschullehrer. Das Besoldungsrecht ist komplex und in Bund und Ländern nicht mehr einheitlich. Es gibt inzwischen große Unterschiede bei der Bezahlung der Beamten.
Wenn Sie bei den besoldungsrechtlichen Regelungen auf dem Laufenden bleiben wollen, hilft Ihnen diese Internetseite weiter. Dort finden Sie auch die geltenden Besoldungstabellen und andere Einkommensbestandteile.
Mit speziellen Informationen zur Besoldung des Bundes und der Länder (mit den Besoldungsgesetzen und Besoldungsordnungen A, B, C und W) .
 
Mehr erfahren Sie unter:
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