Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


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Rubrik:

Besoldung

Die Website informiert über die Besoldung in Bund und Ländern. Die Länder haben bei der Besoldung seit 1.09.2006 die Kompetenz, das Besoldungsrecht für ihre Landesbeamten selbst zu regeln.
Das Besoldungsrecht regelt die Alimentation für Beamtinnen und Beamte, Beamtenanwärter/innen, Ruhestandsbeamten und  Professoren und Hochschullehrer. Das Besoldungsrecht ist komplex und in Bund und Ländern nicht mehr einheitlich. Es gibt inzwischen große Unterschiede bei der Bezahlung der Beamten.
Wenn Sie bei den besoldungsrechtlichen Regelungen auf dem Laufenden bleiben wollen, hilft Ihnen diese Internetseite weiter. Dort finden Sie auch die geltenden Besoldungstabellen und andere Einkommensbestandteile.
Mit speziellen Informationen zur Besoldung "im Saarland" (und dem Landesbesoldungsgesetz bzw. den Besoldungsordnungen A, B, C und W).
 
Mehr erfahren Sie unter:
www.besoldung-saarland.de
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