INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2009#03

 

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
90.000 junge Menschen vor dem BerufsStart im öffentlichen Dienst

Ausgabe 3/2009

Die Themen im Überblick:

- 90.000 junge Menschen vor dem BerufsStart im öffentlichen Dienst

- Beamtenanwärter versichern sich jetzt noch günstiger!

- Besoldungsrechtliche Neuregelungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes

- DBW-Hauptversammlung wählt neuen Vorstand

 

90.000 junge Menschen vor dem BerufsStart im öffentlichen Dienst

Im Herbst werden im öffentlichen Dienst wieder zigtausend Beamtenanwärter und Auszubildende neu eingestellt. Wie in der freien Wirtschaft auch, beginnt für die jungen Menschen eine ganz neue Zeit. Und es stehen Erfahrungen bevor, auf die man sich in der Schulzeit – trotz Praktikum – nicht hat vorbereiten können. Vielmehr ist Rat gefragt, für so viele Situationen, die man nicht kennt: wie kleide ich mich am ersten Tag, welches Umfeld werde ich antreffen und was für einen Chef werde ich haben.

So viele Fragen, da ist es gut, dass es einen Ratgeber zum „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ mit vielen Tipps von A bis Z gibt. Auf 144 Seiten werden Ratschläge für die ersten Wochen gegeben und der öffentliche Dienst im Überblick dargestellt. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Ausbildung mit Pflichten und Rechten während dieser Zeit. Die Berufseinsteiger erfahren in diesem Ratgeber auch wie sich die Beamtenbezüge von Bundes- und Landesbeamten zusammensetzen oder wie hoch die Ausbildungsvergütungen im Tarifbereich des Bundes und der Kommunen (TVöD) sowie in den Ländern (TV-L) sind.

Neben den Themen ums selbst verdiente Geld findet man auch Informationen zur Arbeitszeit, zum Urlaub, zu den Reise- und Umzugskosten, zur sozialen Sicherung und zur Übernahme nach der Ausbildung. Ein 24-seitiges Kapitel mit Tipps für jeden Tag runden den Ratgeber ab. Die Tipps sind alphatisch sortiert von Altersvorsorge über Beihilfe bis hin zur Krankenversicherung.

 

Beamtenanwärter versichern sich jetzt noch günstiger!

Mit ihren neuen Anwärter-Tarifen hat sich die HUK-COBURG-Krankenversicherung an die Spitze gesetzt. Der Beamtenanwärter kann sich schon für 23,95 Euro versichern (Beamtenanwärterin ab 41,44 Euro).

Mit der Einstellung in den öffentlichen Dienst sind Sie Beamtin/Beamter auf Widerruf. Das heißt: Im Krankheitsfall sorgt Ihr Arbeitgeber für Sie. Er gewährt Ihnen eine Beihilfe zu den Krankheitskosten – in der Regel sind zwischen 50 % und 80 % der Kosten abgedeckt.

Für den Rest müssen Sie selbst vorsorgen!

Bei der HUK-COBURG genießen Sie besonderen Versicherungsschutz:

- Leistungsstarker Spezialtarif für Beamte in Ausbildung

- Preisgünstigster Anbieter in diesem Leistungsniveau

- 6 Monatsbeiträge zurück, wenn Sie keine Leistungen in Anspruch nehmen – bereits ab dem ersten Kalenderjahr

Die wichtigsten Leistungen des Beamtenanwärter-Tarifs und die unschlagbar günstigen Beiträge entnehmen Sie bitte der Tabelle.

Die neuen Beihilfetarife der HUK-COBURG für Beamtenanwärter/innen

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Arzt Privatpatient beim Arzt
Heilpraktiker volle Kostenübernahme
Sehhilfen Gläser und Kontaktlinsen werden komplett erstattet, für die Fassung leisten wir 125 Euro in 2 Jahren
Krankenhaus Privatpatient mit Anspruch auf Chefarztbehandlung und Zweibettzimmer
Zahn Aufwendungen für zahnärztliche Behandlung, Zahnersatz und Inlays

Preisbeispiel für Beamtenanwärter mit 50 % Beihilfe
18 Jahre 23,95 Euro monatlich
23 Jahre 29,52 Euro monatlich

Preisbeispiel für Beamtenanwärterin mit 50 % Beihilfe
18 Jahre 41,44 Euro monatlich
23 Jahre 44,21 Euro monatlich

Besoldungsrechtliche Neuregelungen für Beamtinnen und Beamte des Bundes

Mit dem Dienstrechtsneuordnungsgesetz (DNeuG) wurde für den Bundesbereich auch die Beamtenbesoldung geändert und ein neues Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) erlassen. Beamtinnen und Beamte in den Ländern sind von diesen Neuregelungen nicht betroffen, auch wenn einige Landesregierungen entsprechende Reformüberlegungen anstellen.

Im Mittelpunkt der neuen Besoldung für Bundesbeamte steht die Neugestaltung der Grundgehaltstabelle. Künftig orientiert sich die Bezahlung nicht mehr am Lebensalter, sondern an der Anerkennung beruflicher Erfahrungszeiten. Für je den Beamten wird – unabhängig vom Alter und der Besoldungsgruppe – nach der ersten Ernennung mit Anspruch auf Dienstbezüge die Stufe 1 der neuen Grundgehaltstabelle festgesetzt, so weit nicht Erfahrungszeiten nach § 28 BBesG anerkannt werden. Damit entfallen künftig die komplizierten Berechnungen des Besoldungsdienstalters. Der Aufstieg in den Stufen er folgt dann aufgrund der gewonnenen Berufserfahrung. Grundsätzlich erreichen damit alle Beamten nach 23 Berufsjahren die höchste Erfahrungsstufe.

Sofern der Beamte die mit dem Amt verbundenen anforderungsgerechten Leistungen nicht erbringt, verbleibt er in der bisherigen Stufe bis festgestellt wird, dass er wieder anforderungsgerechte Leistungen erbringt. Mit dieser Feststellung erfolgt unmittelbar der Aufstieg, so dass die zu erbringenden Erfahrungszeit in dieser Stufe neu beginnt. Ein Verbleiben in der bisher erreichten Stufe des Grundgehaltes führt demnach nicht zu einer verkürzten Erfahrungszeit. Im Gegensatz zum bisherigen Recht besteht durch erhebliche Leistungssteigerungen auch die Möglichkeit, zu der Stufe und Erfahrungszeit wieder aufzuschließen, die ohne das vorherige Verbleiben erreicht worden wäre. Bei dauerhaft herausragenden Leistungen kann für den Zeitraum bis zum Erreichen der nächsten Stufe das Grundgehalt aus der nächsten Stufe das Grundgehalt der nächsten Stufe gezahlt werden.

In die neue Grundgehaltstabelle wurden auch die Stellenzulagen und die Sonderzahlung (sog. Weihnachtsgeld) eingebaut. Für Bundesbeamte, die ab 1. Juli 2009 neu eingestellt werden, gilt untenstehende Besoldungstabelle. Für vorhandene Bundesbeamte wollte der Gesetzgeber jahrelange Übergangsregelungen und das Nebeneinander von zwei verschiedenen Besoldungstabellen vermeiden. Deshalb hat der Gesetzgeber festgelegt, alle Beamtinnen und Beamten des Bundes zum Stichtag 1. Juli 2009 in die neue Besoldungstabelle überzuleiten. Das bisherige Gealtsniveau der Beamten bleibt gewahrt. Die Details werden in einem besonderen Überleitungsrecht geregelt.

Weitere Informationen zur Reform der Besoldung und den komplizierten Überleitungsregelungen finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de

 

DBW-Hauptversammlung wählt neuen Vorstand

Die alle zwei Jahre stattfindende Hauptversammlung des Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) hat einen neuen Vorstand gewählt. statt. An der Spitze des DBW fungieren in den beiden kommenden Jahren, der GdS-Vorsitzende und stellvertretende Bundesvorsitzende des des dbb beamtenbund und tarifunion, Klaus Dauderstädt sowie der neue Bereichsleiter für Beamte beim DGBBundesvorstand, Nils Kammradt. Kammradt tritt damit die Nachfolge von Egbert Biermann an, der in den Vorstand der IG BCE gewechselt ist und aus dem DBW-Vorstand nach 18-jähriger Arbeit ausgeschieden ist.

Neben den Vorständen der Selbsthilfeeinrichtungen des öffentlichen Dienstes nahmen an der Hauptversammlung auch der Chef des Beamtenbundes, Peter Heesen sowie die stellvertretende DGB-Bundesvorsitzende Ingrid Sehr brock teil.

Im öffentlichen Teil referierte Frau Dr. Elke Löffler vom Governance International, das seinen Sitz in Birmingham hat. Dr. Löffler beschäftigte sich mit der Zukunft des öffentlichen Dienstes und fordert „mehr Mitverantwortung von Bürgerinnen und
Bürgern“.

Daneben befasste sich die Hauptversammlung des DBW mit weiteren wichtigen und aktuellen Themen, beispielsweise zur Ausbildung im öffentlichen Dienst.

Vor dem Hintergrund rückläufiger Zahlen von Schulabgängern und dem steigenden Bedarf an Nachwuchskräften des öffentlichen Dienstes in den kommenden Jahren, sieht der Geschäftsführer des DBW, Uwe Tillmann, dringenden Handlungsbedarf, um bei der Gewinnung qualifizierter Beamtenanwärter und Auszubildenden nicht ins Hintertreffen zu geraten.


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