INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2015#02

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:

Ausgabe 2/2015

Die Themen im Überblick:

- Neueinstellungen 2015: Beamtenanwärter und Auszubildende
- Praxis-TIPPS für Berufseinsteiger
- Sehr gute Beihilfetarife in der Krankenversicherung
- Rechte & Pflichten für Auszubildende und Beamtenanwärter
- Ratgeber kostenfrei anfordern

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Neueinstellungen 2015: Beamtenanwärter und Auszubildende

Auch in diesem Jahr werden wieder rund 90.000 Auszubildende und Beamtenanwärter neu eingestellt. Den meisten Berufseinsteigern liegen die Einstellungszusagen für den 1.8. oder 1.9. schon seit geraumer Zeit vor. Auch wenn bald die „letzten Ferien“ anstehen, sollten sich die Berufseinsteiger noch vor dem Einstellungszeitpunkt um Fragen der „Krankenversicherung und Vorsorge“ kümmern, denn mit dem Eintritt ins Berufsleben, verändert sich für die jungen Leute vieles.

Am meisten werden sich die Berufseinsteiger auf das erste selbst verdiente Geld freuen. Beamtenanwärter für den mittleren Dienst (zumeist Absolventen der Realschule) können mit etwas mehr als 1.000 Euro rechnen (ist in Bund und Ländern unterschiedlich). Im gehobenen Dienst bekommt ein Inspektorenanwärter (zumeist Abitur) rund 1.100 Euro. Auszubildende in der Verwaltung erhalten bei Bund/ Kommunen (TVöD) und in der Landesverwaltung (TV-L) im 1. Ausbildungsjahr etwas mehr als 800 Euro. Praktikanten als Sozialarbeiter verdienen ca. 1.600 Euro, als Kinderpfleger/in oder Masseur/in rund 1.300 Euro. Die genauen Ausbildungsvergütungen und Anwärterbezüge finden Sie im Ratgeber „BerufsStart“, den Sie kostenfrei anfordern können (siehe Seite 2). Ganz gleich – ob Beamtenanwärter oder Auszubildender – alle Berufseinsteiger müssen sich mit wichtigen Fragen zu Schutz und Sicherheit auseinandersetzen. Haben das bislang noch die Eltern übernommen, beginnt mit dem Start ins Berufsleben auch eine „eigene Verantwortung“. Beamtenanwärter brauchen – trotz Beihilfe – zwingend eine Krankenversicherung (siehe Rückseite). Ein zusätzlicher Vorsorgeschutz für den im Fall einer Dienstunfähigkeit ist auf jeden Fall empfehlenswert. So gut und sicher das Beamtenverhältnis ist, so wenig geschützt ist das „Beamtenverhältnis auf Widerruf“. Denn Beamtenanwärter haben keinen Anspruch auf Versorgung. Junge Beamte
sollten deshalb schon zu Beginn ihrer Beamtenlaufbahn eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen. Diesen Schutz gibt es schon für wenig Geld.

 

Praxis-TIPPS für BerufseinsteigerJugend- und AuszubildendenvertretungIn fast allen Behörden gibt es eine eigene Interessenvertretung für Beamtenanwärter/innen und Auszubildende. Junge Berufseinsteiger bis zum 25. Lebensjahr können sich mit ihren Fragen an ihre Jugend- und Auszubildendenvertretung (JAV) wenden. Die Aufgaben der JAV sind in den Personalvertretungsgesetzen des Bundes und der Länder geregelt. Die JAV kann für junge Beschäftigte eine ganze Menge tun, beispielsweise gegenüber der Behördenleitung bestimmte Maßnahmen beantragen, die den jungen Beamtenanwärtern und Auszubildenden dienen. Daneben hat die JAV darauf zu achten, dass die zugunsten der Jugendlichen geltenden Gesetze und Tarifverträge eingehalten werden.Handy & InternetDas „Surfen“ während der Ausbildungszeit und am Arbeitsplatz wirft Fragen auf. Damit keine unangenehme Folgen entstehen, sollten sich die Berufseinsteiger über die in der Behörde geltenden betrieblichen Regelungen zum „privaten Telefonieren am Arbeitsplatz“ und zum „Surfen im Netz“ informieren. Der Arbeitgeber (also die Dienststelle) hat grundsätzlich den Anspruch darauf, dass sich alle Beschäftigten am Arbeitsplatz ausschließlich um berufliche Angelegenheiten kümmern. Allerdings gibt es oftmals Regeln, die den Mitarbeitern einen gewissen Spielraum geben.GewerkschaftAuch Beamtenanwärter und Auszubildende können Mitglied einer Gewerkschaft werden. Ein Einzelner kann meistens nicht viel ausrichten, aber eine Vielzahl von Menschen ist in der Lage, die Interessen wirkungsvoll durchzusetzen. Mehr Infos unter www.dgb.de und www.dbb.de.

Sehr gute Beihilfetarife in der Krankenversicherung

In Deutschland besteht Krankenversicherungspflicht. Beamtenanwärter erhalten vom Dienstherrn zwar Beihilfe, die aber nur einen Teil der tatsächlichen Krankheitskosten abdeckt. Deshalb schließen Beamtenanwärter eine Private Krankenversicherung ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis „schlau“ machen. Vergleichen Sie ruhig, bevor Sie andere Angebote unterschreiben.Die HUK-COBURG ist der größte Beamtenversicherer und kennt sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus. Die HUK-COBURG ist für ihre leistungsfähigen und günstigen Angebote bekannt. Beispielsweise können sich Beamtenanwärter schon ab 37 Euro im Monat versichern. Genaue Auskünfte erteilt Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG (siehe unten). 

Rechte & Pflichten für Auszubildende und Beamtenanwärter

Bei der Ausbildung im öffentlichen Dienst unterscheidet man zwischen „Ausbildungsverhältnissen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)“ und einer „Beamtenausbildung“.Grundlagen für AuszubildendeDie wichtigsten Grundlagen für Auszubildende bei Bund und Kommunen sind im Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) geregelt. Für Auszubildende der Länder gibt es ebenfalls einen solchen Tarifvertrag (TVA-L). Die meisten Regelungen dieser beiden Tarifverträge stimmen überein. Im Tarifvertrag sind beispielsweise geregelt:- Probezeit
- Ärztliche Untersuchungen
- Schweigepflicht, Nebentätigkeiten
- Wöchentliche und tägliche Ausbildungszeit
- Ausbildungsentgelt und Urlaub
- Familienheimfahrten
- Schutzkleidung, Ausbildungsmittel
- Entgelt im Krankheitsfall und Entgeltfortzahlung in anderen Fällen
- Vermögenswirksame Leistungen
- Jahressonderzahlung
- Übernahme von Auszubildenden
- AbschlussprämieDen kompletten Wortlaut des TVAöD findet man unter www.der-öffentliche-dienst.de Rechtsgrundlagen für BeamteDie Rechtsgrundlagen für Beamtenanwärter sind in ein großes Netz von beamtenrechtlichen Vorschriften eingebettet. Es gibt unzählige Gesetze, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, die das deutsche Beamtenrecht regeln. Die Gesetze werden – je nach Zuständigkeit – vom Bund bzw. dem jeweiligen Land gemacht. Dies gilt für Besoldung, Laufbahnrecht und Versorgung. Es gibt kein einheitliches Recht bei Besoldung und Versorgung, deshalb sind die Bezüge der Anwärter unterschiedlich hoch. Auch die sonstigen Vorschriften, z.B. bei der Beihilfe weichen voneinander ab.

Ratgeber kostenfrei anfordern

Der Berufseinstieg wirft viele Fragen auf. Da ist es gut, dass es einen Ratgeber zum „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ mit vielen Tipps von A bis Z gibt. Auf 144 Seiten werden Ratschläge für die ersten Wochen gegeben und der öffentliche Dienst im Überblick dargestellt. Ein eigenes Kapitel widmet sich der Ausbildung mit Pflichten und Rechten während dieser Zeit.

Die Berufseinsteiger erfahren auch, wie sich die Beamtenbezüge zusammensetzen oder wie hoch die Ausbildungsvergütungen im Tarifbereich des Bundes und der Kommunen (TVöD) sowie in den Ländern (TV-L) sind.Mit dem Berufseinstieg beginnt eine neue Zeit. Es stehen Erfahrungen bevor, auf die man sich in der Schulzeit – trotz Praktikum – nicht hat vorbereiten können. Vielmehr ist Rat gefragt, für so viele Situationen, die man nicht kennt: wie kleide ich mich, welches Umfeld werde ich antreffen und was für einen Chef werde ich haben. 


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seit dem Jahr 1997 informiert der INFO-SERVICE Öffentlicher Dienst/Beamtinnen und Beamte die Beschäftigten zu wichtigen Themen rund um Einkommen und Arbeitsbedingungen der öffentlichen Verwaltung. Insgesamt finden Sie auf dem USB-Stick (32 GB) drei Ratgeber & fünf eBooks, z.B. Tarifrecht (TVöD, TV-L), Nebentätigkeitsrecht, Berufseinstieg im öffentlichen Dienst, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. Daneben gibt es drei OnlineBücher: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht (Bund/Länder) >>>zur Bestellung




 

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