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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Bund: Modernes Dienstrecht soll Zukunftsfähigkeit sichern
Ausgabe 01/2009
Die Themen im Überblick:
- Bund: Modernes Dienstrecht soll Zukunftsfähigkeit sichern
- Föderalismusreform verändert Rahmen
- Neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen
- Länder: Einkommensrunde 2009
Bund: Modernes Dienstrecht soll Zukunftsfähigkeit sichern
Noch im alten Jahr haben Bundestag und Bundesrat das Gesetz zur „Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz – DNeuG)“ beschlossen. Mit diesem Gesetz wird das Beamtenrecht des Bundes und der Länder umfassend reformiert. Es wurde das Ziel verfolgt, das Berufsbeamtentum an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen und zukunftsfest zu machen.
Bereits im Koalitionsvertrag haben sich die beiden großen deutschen Volksparteien vorgenommen, für den Bund ein modernes transparentes Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen, mit dem
- das Leistungsprinzip gefördert,
- die Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsfähigkeit gestärkt,
- ein flexiblerer Personaleinsatz ermöglicht wird,
- Chancen und Perspektiven eröffnet werden, um Eigenverantwortung, Motivation und Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter zu stärken,
- die Beamtenversorgung langfristig sichert und Maßnahmen in der gesetzlichen Rentenversicherung unter Berücksichtigung der Unterschiedlichkeit der Systeme wirkungsgleich in das Versorgungsrecht überträgt,
- aufwendige Bürokratie und Regelungsdichte vermeidet.
Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble hat anlässlich der 50. Gewerkschaftspolitischen Arbeitstagung des Deutschen Beamtenbundes (dbb) in Köln die große Bedeutung des öffentlichen Dienstes und seiner Beschäftigten für den Rechtsstaat hervorgehoben. Eine gut funktionierende und verlässliche Verwaltung gehöre zu den Grundpfeilern des Rechtsstaates. Denn der Rechtsstaat, der unsere individuelle Freiheit garantiere, verwirklicht sich durch Justiz, Polizei und Verwaltung. „Ich vertraue den Fähigkeiten und dem Engagement der Beamtinnen und Beamten für unsere freiheitliche Demokratie. In unserer schnelllebigen und globalisierten Gesellschaft sind sie die Garanten für eine stabile und verlässliche Verwaltung, die sich am Gemeinwohl orientiert, betonte Schäuble.“
Für die Bundesverwaltung wollte man ein modernes Dienstrecht schaffen, das den Behörden einen flexiblen Personaleinsatz ermöglicht und den Beamten genügend berufliche Perspektiven einräumt.
Schwerpunkte der Neuregelungen im Beamten-, Besoldungs- und Versorgungsrecht sind die Förderung des Leistungsprinzips und der Mobilität zwischen Wirtschaft, internationalen Organisationen und Verwaltung. Im Mittelpunkt der Novellierung der Beamtenbesoldung steht die Abschaffung des Senioritätsprinzips. Der Aufstieg in den Stufen des Grundgehaltes richtet sich künftig nicht mehr nach dem Alter, sondern ausschließlich nach der beruflichen Erfahrung und anforderungsgerechten Leistungen. Im Bereich der Altersversorgung trägt die Dienstrechtsreform den demographischen Herausforderungen Rechnung. Wie in der gesetzlichen Rentenversicherung wird auch für die Beamtinnen und Beamten des Bundes die Altersgrenze stufenweise um zwei Jahre angehoben.
Dienstrechtsneuordnungsgesetz ändert 17 Gesetze
Mit dem DNeuG wurde das Bundesbeamtengesetz (BBG) neu gefasst. Daneben wurden bzw. werden mehr als 17 Einzelgesetze geändert.
- Besoldung (u. a. Änderung des Bundesbesoldungsgesetzes, Besoldungsüberleitungsgesetz)
- Beamtenversorgung (u. a. Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes)
- Soldaten- , Soldatenversorgungs- und Soldatenbeteiligungsgesetz
- Bundespolizeibeamtengesetz
- Bundespersonalvertretungsgesetz
- Gesetz über den Auswärtigen Dienst
- Deutsches Richtergesetz
- Gesetz über die Deutsche Bundesbank
- Abgeordnetengesetz
- Bundesdisziplinargesetz
- DBAG-Zuständigkeitsverordnung
- Gesetz über eine einmalige Sonderzahlung
- Änderungen weiterer Vorschriften und Inkrafttreten, Außerkrafttreten.
Föderalismusreform verändert Rahmen
Der Rahmen für das öffentliche Dienstrecht hat sich verändert. Die Föderalismusreform hat die bisher einheitlich oder gleichförmig geprägte Entwicklung im Beamtenrecht weitgehend beseitigt. Im Laufbahnrecht und bei der Besoldungsentwicklung ist dies bereits deutlich zu spüren. Aber auch der einheitliche Rahmen, den das Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) bieten soll, schafft weite Spielräume für die Landesgesetzgeber. Unübersichtlichkeit im Beamten recht des Bundes und der Länder ist Realität.
Die Reformdiskussion Ende der 1990er Jahre setzte unabhängig von den jeweiligen Protagonisten auf das einheitliche Dienstrecht. Kanther, Schily, Bull – ihre Namen stehen für die unterschiedlichen Reformansätze des letzten Jahrzehnts. Bundesinnenminister Kanther führte erstmals leistungsbezogene Bezahlungselemente ins Besoldungsrecht ein und ermöglichte Führungsfunktionen auf Probe und auf Zeit. Die Pläne von Bundesinnenminister Schily gingen deutlich weiter, wurden aber nicht realisiert. Die Bull-Kommission schlug schließlich vor, einen neuen, einheitlichen Beschäftigtenstatus zu schaffen. Das alles im einheitlichen Rahmen unter Beteiligung von Bund und Ländern. Dies scheint nun nicht mehr möglich zu sein. Die grundlegenden Probleme sind ungelöst.
Die einseitige Fokussierung auf leistungsbezogene Bezahlungselemente hat den Blick auf das Kernproblem des Besoldungsrechts verstellt: Starre Laufbahngruppen und begrenzte Beförderungsämter führen dazu, dass von einer anforderungs- und funktionsgerechten Besoldung kaum die Rede sein kann. Statt Karrieremöglichkeiten auch im Rahmen von Fachkarrieren zu ermöglichen, sind sie nach wie vor nur mit Führungsfunktionen verbunden. Ob auch hierin eine Ursache für die Führungsprobleme des öffentlichen Dienstes liegt, wurde bisher kaum in den Blick genommen. Nur in einem mühsamen Kompromiss war es möglich, die neuen Bachelor- und Master-Abschlüsse in das Laufbahnrecht zu integrieren. Offenbar müssen sich alle Beteiligten – Gesetzgeber in Bund und Ländern, Administration und Gewerkschaften – auf die neuen Gegebenheiten erst noch einstellen.
Neue Bundeslaufbahnverordnung beschlossen
Das Laufbahnrecht ist eine wichtige Grundlage für die moderne Personalentwicklung im öffentlichen Dienst. Deshalb hat der Bund als erster die durch die Föderalismusreform eröffneten Gestaltungsräume genutzt und mit der neuen Bundeslaufbahnverordnung die Weichen für mehr Leistungsanreize, mehr Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes, mehr Flexibilität und bessere Entwicklungsmöglichkeiten gestellt. Alle Maßnahmen sind auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ausgerichtet. Vorübergehende familienbedingte Reduzierungen oder Unterbrechungen der beruflichen Tätigkeit dürfen sich nicht negativ auf die berufliche Entwicklung auswirken. Damit können sich junge Menschen im öffentlichen Dienst des Bundes sowohl für Kinder als auch für beruflichen Erfolg entscheiden.
Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick:
Weniger Laufbahnen und Gleichstellung externer Ausbildungen
Bisher sind Bewerber mit verwaltungsinternen Ausbildungen bevorzugt berücksichtigt worden. Es werden zunehmend aber auch Beschäftigte mit Kenntnissen benötigt, die Wissen außerhalb des öffentlichen Dienstes erworben haben und über entsprechende Berufserfahrungen verfügen. Zukünftig kommt es deshalb nicht mehr darauf an, wo gelernt wurde, sondern was. Die Personalstellen entscheiden, welches Fachpersonal sie benötigen.
Die Zahl der Laufbahnen wird von derzeit rund 125 auf maximal neun pro Laufbahngruppe reduziert und das Laufbahnsystem für alle Berufs- und Hochschulabschlüsse geöffnet. Dementsprechend ist auch der Wechsel von Beamtinnen und Beamten der Länder zum Bund gewährleistet.
Stärkung des Leistungsprinzips
Die Anforderungen an die Probezeit werden erhöht. Künftig werden Beamte auf Probe bereits nach der Hälfte der Probezeit beurteilt, bis zum Ablauf der Probezeit mindestens ein zweites Mal. Besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte können bis zum zweiten Beförderungsamt der nächst höheren Laufbahn zugelassen werden, wenn sie sich in einer Dienstzeit von zwanzig Jahren bewährt haben, seit mindestens fünf Jahren im Endamt der Laufbahn befinden, mit Spitzennoten beurteilt wurden und ein Auswahlverfahren durchlaufen haben. Bei den Beurteilungen werden die beiden Spitzennoten auf 10 bzw. 20 Prozent beschränkt. Auch das Aufstiegsverfahren wird flexibler. Ergänzend zu den bisherigen Aufstiegsformen können die Behörden den Beamtinnen und Beamten die Möglichkeit geben, sich im Rahmen externer Hochschulausbildungen für eine höhere Laufbahn zu qualifizieren.
Eine leistungsstarke Verwaltung benötigt gut qualifizierte Führungskräfte. Die permanente Weiterqualifizierung von Führungskräften und des Führungsnachwuchses wird immer wichtiger. Die Führungskräfteentwicklung wird deshalb als bedeutendes Element der Personalentwicklung in die BLV ausdrücklich aufgenommen.
Flexibler Personaleinsatz wird er leichtert
Bisher konnten Bewerber mit Berufserfahrung nur mit Genehmigung des Bundespersonalausschusses in ein höheres Amt als das Eingangsamt eingestellt werden. Zukünftig können die Personalstellen entscheiden, ob eine höhere Besoldung gerechtfertigt ist. Im Laufbahnrecht werden bestimmte Standards festgelegt, damit es weder zu Benachteiligungen noch zu Bevorzugungen externer Bewerber kommt. Der Laufbahnwechsel innerhalb einer Laufbahngruppe wird erleichtert.
Gleiche Entwicklungsmöglichkeiten auch bei familiären Verpflichtungen
Immer mehr Beschäftigte möchten trotz familiärer Verpflichtungen schnell wieder in den Beruf einsteigen. Sie streben häufig für eine Übergangsphase Teilzeit und Telearbeit an. Deshalb gilt der Grundsatz: Einschränkungen der beruflichen Tätigkeit werden bei der Besoldung und Versorgung, nicht jedoch bei der beruflichen Entwicklung berücksichtigt.
Länder: Einkommensrunde 2009
Es gibt sie nicht mehr, die „große Tarifrunde im öffentlichen Dienst“. Die Tarifverträge für Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben unterschiedliche Laufzeiten. Während die Einkommen für die Tarifkräfte in Bund und Kommunen im vergangenen Jahr erhöht worden sind, haben die Gewerkschaften ihre Forderungen für die Landesbeschäftigten vorgelegt. Demnach sollen die Gehälter im Rahmen der Einkommensrunde 2009 für alle Beschäftigten der Länder wie folgt angepasst werden:
- eine lineare Erhöhung der Einkommen um 8 Prozent, aber mindestens 200 Euro pro Monat,
- die Ausbildungsvergütungen sollen um monatlich 120 Euro erhöht werden.
Daneben wird die Verlängerung des Überleitungsrechts und für Auszubildende die Übernahme nach Beendigung ihrer Ausbildung gefordert. Die tarifvertragliche Laufzeit soll ein Jahr betragen.
Die Gewerkschaften erwarten, dass das Tarifergebnis in allen Bundesländern zeit- und inhaltsgleich auch auf Beamte und Versorgungsempfänger der Länder und Kommunen übertragen wird. Die Bezüge für Bundesbeamte wurden bereits in zwei Schritten zum 1.1.2008 und 1.1.2009 angehoben.
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