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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Dienstunfähigkeit – ein oft unterschätztes Risiko
Ausgabe 1/2014
Die Themen im Überblick:
- Dienstunfähigkeit – ein oft unterschätzes Risiko
- Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter
- Demografie: zu wenig Lehrer?
- Altersgeld für freiwillig ausscheidende Beamte
- Deutscher Personalräte-Preis 2014
- Beamte: Keine Pension mit 63!
Dienstunfähigkeit – ein oft unterschätztes Risiko
Mit dem Einstieg als Beamtenanwärter oder Lehramtsanwärter beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Viele Fragen tauchen auf – auch zur persönlichen Absicherung – bei Krankheit. Auf dieser Seite informieren wir zu zwei wichtigen Kernthemen
- Krankenversicherung und Beihilfe
- finanzielle Absicherung bei Dienstunfähigkeit.
So sicher das Beamtenverhältnis im Allgemeinen ist, so unsicher ist der Status während des Vorbereitungsdienstes. In dieser Phase sind die Anwärter „Beamte auf Widerruf“ und haben keinen Schutz durch den Dienstherrn. Gerade in jungen Jahren führen beispielsweise Sport- oder Unfallverletzungen zu Schäden, die mitunter das ganze restliche Leben verändern. Skelett- oder Muskelprobleme, psychische Erkrankungen und Krebs sind ebenfalls Ursachen dafür, dass junge Menschen ihren Lebenstraum nicht mehr weiterverfolgen können.
Das staatliche Versorgungssystem sichert den „Beamten auf Widerruf“ für solche Fälle nicht ab. Gerade die finanziellen Folgen einer Dienstunfähigkeit sind bei Beamtenanwärtern besonders gravierend, denn weder „Beamte auf Widerruf“ noch „Beamte auf Probe“ haben in diesem Fall einen garantierten Versorgungsanspruch.
Jeder vierte Beamte geht mit Dienstunfähigkeit (DU) in Ruhestand. Obwohl der Anteil so hoch ist, verlassen sich viele Beamte auf die Absicherung durch den Dienstherrn.
Vor allem für Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter (Beamte auf Widerruf) und für „Beamte auf Probe“ ist der Abschluss einer DU-Versicherung zu empfehlen. Denn das Beamtenversorgungsrecht sieht nur für „Beamte auf Lebenszeit“ gewisse Versorgungsleistungen vor. Aber Vorsicht: auch der Status „auf Lebenszeit“ sorgt nicht für einen umfassenden finanziellen Schutz im Ernstfall.
Im Regelfall gilt, je jünger der „Beamte auf Lebenszeit“ ist, desto notwendiger ist die zusätzliche Absicherung gegen DU. Was die Öffentlichkeit nicht weiß, betroffene Beamte aber spürbar erfahren, erreichen viele Beamte im Fall ihrer Dienstunfähigkeit nur einen niedrigen Ruhegehaltssatz und erhalten damit lediglich Versorgungsbezüge auf dem Niveau der Mindestversorgung. Und das ist deutlich weniger als die meisten Beamten glauben.
Dabei nehmen die Gründe für eine vorzeitige Zurruhesetzung durch DU eher zu. Häufig sind wachsender Druck in der Arbeitswelt sowie psychische und physische Krankheiten die Ursachen.
Die HUK-COBURG kennt sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus. Auf der Rückseite finden Sie Ihren Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten, der Sie gerne berät und einen individuellen Vorschlag unterbreiten kann.
Sehr gute Beihilfetarife für Anwärter
Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter sind zum Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtet. Beide Gruppen erhalten zwar Beihilfe, doch der Dienstherr deckt nur einen Teil dieser Krankheitskosten ab. Deshalb sollten sich Beamtenanwärter und Lehramtsanwärter noch vor dem Eintritt in das Beamtenverhältnis über die jeweiligen Angebote und Tarife der privaten Krankenversicherer „schlau“ machen. Erst informieren, dann vergleichen und wenn es passt „unterschreiben“. Die Beihilfe deckt aber immer nur einen Teil der Krankheitskosten ab – je nach Familienstand (ledig/verh.) sind das in der Regel zwischen 50 Prozent und 80 Prozent der Kosten. Für die Restkosten müssen Sie eine „private Krankenversicherung“ abschließen.
Mit der privaten Krankenversicherung werden sie beim Arzt als Privatpatient behandelt. Die verschiedenen Beihilfevorschriften enthalten zum Teil unterschiedliche Leistungsansprüche, deshalb ist es ratsam den passenden Beihilfetarif auszuwählen. Hierbei hilft Ihnen der Ansprechpartner der HUK-COBURG.
Demografie: zu wenig Lehrer?
Die Bildungsgewerkschaften mahnen die Länder, die Lehrkräfteversorgung besser im Blick zu behalten, denn die Pensionierungswelle in den Schulen erfordert eine erhöhte Aufmerksamkeit der politisch Verantwortlichen. „Bisher seien die Länder ihrer Pflicht nicht zufriedenstellend nachgekommen“, lautet der Vorwurf. Es soll eine
gravierende Fehlsteuerung vorliegen. „Damit die Länder den Hebel umlegen können, ist auch eine einheitlich gute Bezahlung sowie eine gute und gleichwertige Ausbildung für alle notwendig“, meint die GEW-Vorsitzende Marlis Tepe mit Blick auf die Veröffentlichung des Statistischen Bundesamtes zu den Pensionierungszahlen von Lehrkräften.
Nach Destatis sind im Jahr 2012 rund 24 400 verbeamtete Lehrerinnen und Lehrer in den Ruhestand versetzt worden. Das ist der höchste Wert seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der Pensionierungen um 17 Prozent. Gleichzeitig wurden 2012 noch nie so wenige Lehrkräfte aufgrund von Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt. Knapp 3.800 (15 Prozent) der 2012 pensionierten Lehrerinnen und Lehrer waren dienstunfähig (2011: 4.000). Nach der Einführung von Versorgungsabschlägen bei vorzeitiger Pensionierung folgte bis 2012 eine nahezu kontinuierliche Abnahme der Dienstunfähigkeit als Grund für den Ruhestandseintritt. Im Durchschnitt waren die Lehrkräfte, die im Jahr 2012 in den Ruhestand versetzt wurden, 63,1 Jahre alt. Bei Dienstunfähigkeit lag es bei 58,4 Jahren.
Altersgeld für freiwillig ausscheidende Beamte
Seit Herbst 2013 gilt für freiwillig aus dem Bundesdienst ausscheidende Beamte, Richter und Soldaten das Altersgeldgesetz. Mit dieser Neuregelung soll die Alterssicherung für freiwillig aus dem Dienst ausscheidende Beamtinnen und Beamte verbessert werden. Bislang wurden Beamte, die vorzeitig ausgeschieden sind, obligatorisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Das empfanden Beamte und deren Interessenvertretungen als ungerecht, weil die Bruttobezüge der Beamten von jeher niedriger sind, als in der privaten Wirtschaft.
Das Altersgeld soll diese Unterschiede abbauen und damit die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes stärken. Ein Anspruch auf Altersgeld besteht nur bei einer Entlassung auf Antrag des Beamten, sofern kein dienstlicher Hinderungsgrund für das Ausscheiden besteht. Zusätzlich muss eine Dienstzeit von sieben Jahren geleistet sein (davon mindestens fünf beim Dienstherrn Bund).
Eckpunkte des Altersgelds:
- Die Höhe des Altersgelds bestimmt sich in Anlehnung an die Beamtenversorgung nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und nach der geleisteten Dienstzeit. Auf den Altersgeldanspruch wird ein pauschaler Abschlag von 15 Prozent erhoben.
- Altersgeld wird grundsätzlich erst mit Vollendung der Regelaltersgrenze gewährt.
- Bei Vorliegen von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung besteht die Möglichkeit, das Altersgeld vorzeitig und unter Hinnahme von Abschlägen in Anspruch nehmen zu können.
- Renten, die auf vor Ausscheiden aus dem Dienst- und Treueverhältnis erworbenen Anwartschaften beruhen, Einkommen aus Beschäftigungen sowie anderweitige Versorgungsleistungen werden auf das Altersgeld angerechnet.
- Hinterbliebene des Altersgeldberechtigten erhalten Hinterbliebenenleistungen:
Witwen bzw. Witwern stehen 55 Prozent des Altersgelds als Witwenaltersgeld, Halbwaisen 12 Prozent und Vollwaisen 20 Prozent des Altersgelds als Waisenaltersgeld zu.
Da eine verantwortliche Entscheidung über einen eventuellen Entlassungsantrag nur in Kenntnis der damit verbundenen versorgungsrechtlichen Rechtsfolgen getroffen werden kann, gewährt das AltGG einen Auskunftsanspruch zur Höhe des jeweiligen Altersgeldanspruchs.
Deutscher Personalräte-Preis 2014
Die Personalvertretung ist die betriebliche Interessenvertretung innerhalb der öffentlichen Verwaltung. Aufgrund der zunehmenden Komplexität in der Arbeitswelt sind die Anforderungen an Personalräte deutlich gestiegen. Ohne die Einsatzbereitschaft von zigtausend Personalratsmitgliedern blieben viele Ideen und Anregungen auf der Strecke, die aus der Mitte der Behördenmitarbeiter kommen.
Die Zeitschrift „Der Personalrat“ lobt auch in diesem Jahr wieder den „Deutschen Personalräte-Preis“ aus. Personalvertretungen reichen ihre Projekte für eine „Beispielhafte Personalratsarbeit in Bund, Ländern und Gemeinden“ ein. Unter www.dprp.de finden Sie mehr Informationen.
Beamte: Keine Pension mit 63!
„Wer die gesetzliche Rente als Vorbild nennt, werde künftig schwer begründen können, warum es für Beamte überhaupt ein eigenständiges Pensionssystem geben müsse“, mit diesen Worten hat der alte und neue Bundesinnenminister Thomas de Maiziere keine Freunde bei den Interessensvertretungen der Beamten gewonnen.
Ungeachtet der Pläne der Regierungskoalition für eine „Rente mit 63“ hat de Maizière entsprechenden Forderungen der Beamten nach einer „Pension mit 63“ erst mal eine Absage erteilt. Bleibt abzuwarten, wie die Gewerkschaften darauf reagieren werden.
Dr. Thomas de Maizière
Foto: Peter Lorenz
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