INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2011#04

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Infodienst zum öffentlichen Dienst:
Günstigere Beiträge für Fahranfänger und langjährig schadenfreie Autofahrer

Ausgabe 4/2011

Die Themen im Überblick:
- Günstigere Beiträge für Fahranfänger und langjährig schadenfreie Autofahrer
- Streikrecht und Beamte
- Rente wird um mehr als 10 Prozent sinken
- Medienkonferenz des dbb
- Bsirske bleibt ver.di-Chef
- Schöneberger Forum
- Beamte: länger arbeiten

Günstigere Beiträge für Fahranfänger und langjährig schadenfreie Autofahrer

Die HUK-COBURG gilt in Sachen Autoversicherung stets als leistungsstarker und preisgünstiger Anbieter. Insbesondere Angehörige des öffentlichen Dienstes fahren mit den Angeboten der HUK-COBURG stets gut. Das ist auch in der anstehenden Wechselsaison für Kfz-Versicherungen so: Mit ihrem neuen Kfz-Tarif bietet die HUK-COBURG zum 1. Januar 2012 erneut einen neuen attraktiven Autoversicherungstarif. Für viele wird der neue Tarif günstiger. Niedrige Beiträge verbunden mit einem hervorragenden Service im Schadenfall kann der Versicherer anbieten, weil er traditionell besonders kostenbewusst arbeitet. Mit ihrem neuen Tarif führt die HUK-COBURG eine neue Rabattstaffel für schadenfreies Fahren ein, die das Fahrverhalten der Kunden gerechter bewertet als die alte Staffel.

Neue Staffeln risikogerechter

Nachdem bereits einige Anbieter neue Rabattstaffeln seit diesem Jahr einsetzen, wird auch die HUK-COBURG neue Rabattstaffeln in ihrem neuen Kfz-Tarif ab 1. Januar 2012 verwenden. Die neuen Staffeln berücksichtigen neue Erkenntnisse über das Fahrverhalten der Autofahrer gerechter als die alte Staffel. Mit der neuen Staffel werden die Unterschiede zwischen dem höchsten und dem niedrigsten Beitragssatz kleiner: Die Spanne reicht künftig von 135 Prozent in Klasse M bis 20 Prozent in der SF-Klasse 35, die nach 35 schadenfreien Jahren erreicht wird. Durch die niedrigeren Beitragssätze insbesondere für junge Fahranfänger – 95 Prozent in Klasse 0 und 75 Prozent in der SF-Klasse ½ – berücksichtigt die neue Staffel, dass das höhere Unfallrisiko der Anfänger mittlerweile auch durch das Merkmal des Fahreralters erfasst wird. Auf der anderen Seite trägt die Verlängerung der Rabattstaffel auf 35 Jahre der Tatsache Rechnung, dass in der bisherigen höchsten SF-Klasse 25 inzwischen nahezu ein Viertel aller haftpflichtversicherten Fahrzeuge eingestuft sind. Innerhalb dieser Gruppe wurden Risikounterschiede festgestellt, die sich nun mit zunehmender Schadenfreiheit in weiter sinkenden Rabattsätzen widerspiegeln. So sinkt der Rabattsatz von 24 Prozent in der neuen SF-Klasse 25 auf 20 Prozent in der SF-Klasse 35.

Vergleichen ist sinnvoll

Da nun am Markt die alten und die neuen Staffeln mit den unterschiedlichen Prozentsätzen nebeneinander existieren, wird ein Vergleich der Angebote für die Kunden schwieriger. Denn über die tatsächliche Jahresprämie sagen die Prozentsätze wenig aus. Bei den neuen Staffeln sehen sie optisch zwar besser aus, sind aber nicht mit den alten Staffeln vergleichbar. Dies liegt daran, dass die zugrunde liegenden Grundbeiträge unterschiedlich sind. Verbraucher sollten daher immer individuell auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Versicherungsangebote der einzelnen Anbieter vergleichen. Entscheidend ist bei den Angeboten, was unter dem Strich in Euro und Cent herauskommt.

Rechtzeitige Kündigung

Wer wechseln will, muss im allgemeinen bis 30. November seinen bisherigen Vertrag gekündigt haben.

Kündigung nach dem Stichtag

Fällt die Rechnung für die Kfz-Prämie auf Grund Erhöhung des Beitragsniveaus des Tarifs oder wegen Veränderung der Typ- bzw. Regionalklassen im kommenden Jahr höher aus als für das laufende Jahr, kann man auch nach dem 30. November kündigen und wechseln. Als Frist gilt hier: Der Vertrag muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung über die Prämienerhöhung gekündigt werden. Diese außerordentliche Kündigung ist allerdings nicht möglich, wenn der Beitrag nur deshalb steigt, weil der Versicherte zum Beispiel wegen eines Unfalls im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft wurde, seine jährliche Fahrleistung steigt oder er in eine teurere Region umzieht.

Weitere Informationen:

Wieviel Sie sparen können, erfahren Sie bei Ihrem Ansprechpartner der HUK-COBURG

Streikrecht und Beamte

In der letzten Zeit haben mehrere Verwaltungsgerichte zum Streikrecht der Beamten geurteilt. Ende des vergangenen Jahres hatte das VG Düsseldorf entschieden, dass nach deutschem Beamtenrecht die Streikteilnahme zwar ein Dienstvergehen sei, aber wegen der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht bestraft werden dürfe. Vor wenigen Wochen hatte das VG Osnabrück in einem Urteil zwar Sympathie für ein Streikrecht von Beamten erkennen lassen, sich als Gericht der ersten Instanz aber nicht in der Lage gesehen, von der bislang höchstrichterlich formulierten Position abzuweichen.

Ganz aktuell liegt zu diesem Thema nun auch eine Entscheidung des VG Kassel vor, wonach Beamten das Streikrecht nicht verwehrt werden dürfe. Ausgangspunkt war die Klage einer Lehrerin, die für ihre Teilnahme an einem Streik gerügt wurde. Begründet wurde das Urteil mit den Europäischen Menschenrechtskonventionen. Auch Beamte dürfen einer Entscheidung des Kasseler Verwaltungsgerichts zufolge unter bestimmten Bedingungen streiken. Voraussetzung sei, dass sie nicht hoheitlich tätig seien, etwa bei den Streitkräften, der Polizei oder der Staatsverwaltung, urteilte das VG Kassel.

Es gab damit einer Lehrerin aus dem Landkreis Kassel Recht. Sie hatte im November 2009 an einem Streik der Bildungsgewerkschaft GEW teilgenommen und war dafür mit ein einer schriftlichen Missbilligung wegen Verletzung ihrer Dienstpflichten belegt worden. Das Gericht folgte der Argumentation der Frau, die sich auf zwei Entscheidungen des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof berufen
hatte.

Das hessische Innenministerium kündigte an, das Urteil genauestens prüfen zu wollen. Gegen die Entscheidung des VG Kassel kann Berufung beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt werden. Mehr Informationen unter www.der-oeffentliche-dienst.de.

Rente wird um mehr als 10 Prozent sinken

„Nun ist die Katze aus dem Sack“, kommentiert Uwe Tillmann vom Deutschen Beamtenwirtschaftsring e.V. (DBW) das Eingeständnis der Bundesregierung, wonach das Rentenniveau bis zum Jahr 2025 um mehr als 10 Prozent sinken werde. Die Beschwichtigungsversuche des Bundesarbeitsministeriums, dass es weniger um ein Absenken der Rente gehe, sondern eher um ein langsameres Ansteigen der Rente, ändern nichts an der Tatsache, dass ein sorgloser Ruhestand ohne ergänzende private Vorsorge nicht mehr möglich sein wird, meint Tillmann.

Auch im öffentlichen Dienst müssen Beschäftigte für eine ausreichende Versorgung im Alter privat vorsorgen. Zwar haben Tarifbeschäftigte bei Bund, Ländern und Gemeinden neben einer Rente auch einen Anspruch auf Zusatzversorgung. Doch auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind vom allgemeinen Absenken der Rente betroffen. In der Öffentlichkeit besteht vielfach der Eindruck, dass es gerade dem öffentlichen Dienst im Ruhestand besonders komfortabel geht. Dieses Bild wird bestärkt durch die veröffentlichte Meinung. Richtig ist aber, dass gerade das System der Beamtenversorgung in den vergangenen Jahren mehrfach verschlechtert worden ist. Die oft propagierten Zahlen von den Ruhestandsbezügen malen ein völlig falsches Bild der Wirklichkeit. Schon heute liegen beispielsweise viele Lehrerinnen im Beamtenverhältnis bei ihren Ruhestandsbezügen auf dem Niveau der Mindestversorgung. Durch die Quotelung bei der Berechnung des Ruhegehaltsanspruchs, durch langjährige Teilzeitbeschäftigung und durch die Einführung von Versorgungsabschlägen bei Dienstunfähigkeit sinkt das Niveau bei der Beamtenversorgung drastisch.

Für viele Beamten kommt das böse Erwachen oft erst kurz vor dem Ruhestand. Deshalb empfiehlt der DBW allen Beamtinnen und Beamten, sich rechtzeitig und genau über die zu erwartende Versorgung im Ruhestand zu informieren. Auch die Bundesregierung wirbt angesichts des allmählich sinkenden Niveaus bei der Altersversorgung um verstärkte private Vorsorge, beispielsweise durch die Riesterförderung, die auch Beamtinnen und Beamten zusteht.

Weitere Informationen:

Gerne informiert Sie Ihr Ansprechpartner der HUK-COBURG über die Möglichkeiten der Privaten Vorsorge

Medienkonferenz des dbb

Der Bundesvorsitzende des dbb beamtenbunde und tarifunion, Peter Heesen sieht in der politischen Unabhängigkeit einen wesentlichen Grundsatz für die Arbeit der Medien in Deutschland. Eine unabhängige Berichterstattung ist für das gesamte öffentliche und politische Leben unverzichtbar, sagte Heesen zum Auftakt der 6. dbb Medienkonferenz seiner Organisation in Berlin.

Die Tagung beschäftigte sich mit dem Thema „Medien, Macht und Meinung - Was darf die Politik bei den Öffentlich-Rechtlichen?“ Der öffentlich-rechtliche Rundfunk stärke die für eine demokratische Willensbildung notwendige Meinungsvielfalt, zugleich aber auch jene gesellschaftlichen Bereiche, die bei privater Finanzierung „auch schon mal zu kurz kommen“, so Heesen.Staatsferne des Rundfunks ist richtig, aber gesellschaftliche Kontrolle dennoch erforderlich. Dies gilt gerade da, wo das Programm durch Gebühren finanziert wird. Deshalb müsse es in der Debatte darum gehen, ein wenig mehr Verständigung darüber herbeizuführen, wie eine Beteiligung der Politik und der Gesellschaft insgesamt aussehen könnte und müsste, um freie und unabhängige Berichterstattung mit gesellschaftlicher Kontrolle zu verbinden.

Nach Einführungsvorträgen von Jan Metzger, Intendant von Radio Bremen, und Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt, sollte das Konferenzthema in einer Podiumsdiskussion vertieft werden. Dazu wurden neben Rainer Robra erwartet: Martin Heine, Direktor der Medienanstalt Sachsen-Anhalt, Prof. Dr. Karl-Eberhard Hain, Verfassungs- und Medienrechtler, Tabea Rößner, Medienpolitische Sprecherin Bündnis 90/Die Grünen, Michael Hanfeld, Leiter des Medienressorts der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, sowie Frank Stöhr, Zweiter Vorsitzender des dbb.

Bsirske bleibt ver.di-Chef

Vereint für Gerechtigkeit – unter diesem Motto fand in Leipzig der Bundeskongress der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) statt. Die Gewerkschaft fordert seit langer Zeit den gesetzlichen Mindestlohn. Der Kongress wählte einen neuen Bundesvorstand. An der Spitze von ver.di steht auch künftig der bisherige Vorsitzende Franz Bsirske. Der 59-jährige wurde mit einer breiten Zustimmung von 94,7 Prozent für weitere vier Jahre in seinem Amt bestätigt.

ver.di hat auf seinem Kongress auch ein modernes Beamtenrecht gefordert. Damit soll beispielsweise auch auf die bevorstehenden Herausforderungen durch die demografischen Veränderungen reagiert werden. Mehr Informationen unter www.verdi.de.

Schöneberger Forum

Am 15. und 16.11.2011 findet im Berliner Rathaus Schöneberg die traditionelle Jahrestagung des DGB für den öffentlichen Sektor statt. Unter dem Motto „Ausgebremst! Der öffentliche Dienst vor dem Kollaps?“ werden in diesem Jahr Politiker, Wissenschaftler und Verwaltungsfachleute aus allen Behördenbereichen von Bund, Ländern und Gemeinden über die Zukunft des öffentlichen Dienstes diskutieren.

Die Krise der öffentlichen Haushalte hängt nicht zuletzt auch mit der Steuer- und Sparpolitik des Bundes zusammen. Nach Auffassung der Gewerkschaften rüttelt sie an den Grundfesten unseres Sozialstaates und gefährdet die Funktionalität des öffentlichen Lebens. Für wichtige soziale und ökologische Zukunftsprojekte sei zu wenig oder gar kein Geld mehr da, so der DGB. Als größte Selbsthilfeeinrichtung für den öffentlichen Dienst nimmt die HUK-COBURG an dieser Veranstaltung teil. Mehr Informationen unter www.schoeneberger-forum.de.

Beamte: länger arbeiten

Beamtinnen und Beamte im Freistaat Sachsen müssen künftig länger arbeiten. Ab 1.1.2012 wird das Zurruhesetzungsalter der Beamten und Richter von 65 auf 67 Jahre schrittweise angehoben. Auch die bei Polizei- und Justizvollzugsdienst geltenden besonderen Altersgrenzen werden um zwei Jahre von 60 auf 62 heraufgesetzt. Für Beamte im höheren Polizeivollzugsdienst sieht die vom Sächsischen Landtag beschlossene gesetzliche Änderung eine Anhebung der Grenze von 60 auf 64 Jahre vor.

Mehr Informationen zum Öffentlichen Dienst in Bund und Ländern finden Sie unter www.der-oeffentliche-dienst.de.


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