INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2016#01

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Ausgabe 1/2016

Die Themen im Überblick:

- Zuwanderung führt zu einem erheblichen Personalanstieg
- TVöD: Tarifrunde 2016
- Finanzielle Risiken der Dienstunfähigkeit absichern
- Schmerzensgeld: Bund möchte Beamte unterstützen
- Gesetzliche Pflegezeit auch für Beamte
- Berlin führt wieder Jubiläumsgeld ein
- Ratgeber kostenfrei

Foto: shutterstock.de/Monkey Business Images

Zuwanderung führt zu einem erheblichen Personalanstieg

Die Gewerkschaften beklagen seit langem fehlendes Personal im öffentlichen Dienst. Die Zuwanderung hat manche Defizite bei der Personalausstattung offen gelegt, beispielsweise im Polizeibereich.

Schon jetzt ist klar, dass der öffentliche Dienst im Jahr 2016 einen erheblichen Personalanstieg verzeichnen wird. Nach den derzeit vorliegenden Informationen aus allen Bereichen des öffentlichen Dienstes dürften wohl mehr als 70.000 Mitarbeiter in diesem Jahr zusätzlich eingestellt werden. In allen Schultypen sollen rund 25.000 Lehrer/innen eingestellt werden. Bei der Polizei dürften es mehr als 15.000 Neueinstellungen sein. Allein bei der Bundespolizei (3.000) und in Baden-Württemberg (1.700) sind vierstellige Zahlen angekündigt. Eine ganze Reihe weiterer öffentlicher Einrichtungen erwartet ebenfalls Neueinstellungen, allen voran Kindergärten und KITA’s. Bei der Bundesagentur für Arbeit und den Jobcentern sind 3.600 neue Mitarbeiter geplant. Rechnet man die zusätzlich geplanten Neueinstellungen einzelner Stadt- und Gemeindeverwaltungen auf ganz Deutschland hoch, sind auch dort etwa rund 20.000 neue Mitarbeiter zu erwarten.

Personal wächst seit 2008

Das Personal bei öffentlichen Arbeitgebern wächst im sechsten Jahr nacheinander. Nach den Daten des Statistischen Bundesamtes (www.destatis.de) arbeiten bei allen öffentlichen Arbeitgebern 5,811 Mio. Beamte und Arbeitnehmer, davon 4,653 Mio. im „klassischen“ öffentlichen Dienst (u. a. Bund, Länder und Kommunen) sowie 1,159 Mio. in rechtlich selbständigen Einrichtungen mit privater Rechtsform, aber überwiegender öffentlicher Beteiligung (Energie- und Versorgungsbetriebe, ausgegliederte Kliniken und Verkehrsbetriebe).

Im klassischen öffentlichen Dienst sind 2,804 Mio. Arbeitnehmer Beschäftigte und rund 1,678 Mio. stehen in einem Beamtenverhältnis. Die tatsächliche Zahl der Beamten liegt aber höher, denn die Beamten der Postnachfolgeunternehmen werden vom Statistischen Bundesamt nicht in der ÖD-Personalstatistik erfasst.

Rechnet man neben den 5,811 Mio., die noch im aktiven Dienst stehen, auch die 1,204 Mio. Ruhestandsbeamten (Stand: 01.01.2015) hinzu, umfasst die Zielgruppe „Öffentlicher Sektor“ 7,015 Mio. Menschen.

Frauenanteil steigt stetig

Die Frauenquote im öffentlichen Dienst ist in den letzten 20 Jahren kontinuierlich von 47 auf 54,16 Prozent gestiegen.

Vorreiterrolle bei Teilzeit

Der öffentliche Dienst hat bei der Teilzeit von jeher eine Vorreiterrolle. Der Anteil von Teilzeitkräften ist kontinuierlich gewachsen. Heute sind mehr als 1,798 Mio. Personen in einem Teilzeitverhältnis beschäftigt (30,94 Prozent).

Mehr Informationen zum öffentlichen Dienst unter www.der-öffentliche-dienst.de

TVöD: Tarifrunde 2016

Mit der Forderung nach sechs Prozent mehr Geld und einer Anhebung der Ausbildungsvergütungen um 100 Euro pro Monat gehen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes in die Tarif- und Besoldungsrunde 2016 des öffentlichen Dienstes bei Bund und Kommunen. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) gilt derzeit für 2.273 Mio. Arbeitnehmer (133.000 beim Bund und 2.140 Mio. bei den Kommunen). Die Laufzeit soll zwölf Monate betragen.

Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) berechnet das Gesamtvolumen der Gewerkschaftsforderungen mit 5,6 Mrd. Euro und hält dies für unannehmbar. Die VKA kündigt des Weiteren an, mit eigenen Forderungen in die Tarifrunde zu gehen: ein Ziel ist die Neujustierung der betrieblichen Altersvorsorge, die auch Leistungseinschnitte mit einschließe.

„Der private Konsum ist der Motor der guten Konjunkturentwicklung und muss weiter gestärkt werden. Das ist angesichts anhaltend steigender Steuereinnahmen auch machbar“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. Die Tariflohnentwicklung im öffentlichen Dienst liege im Vergleich zum Durchschnitt der Gesamtwirtschaft weiter zurück. „Angesichts der demografischen Entwicklung müssen Bund und Kommunen konkurrenzfähig sein. Wir wollen, dass der öffentliche Dienst im Wettbewerb um die besten Fachkräfte mithalten kann“, sagte Bsirske.

„Ein Eingriff in das Leistungsrecht der betrieblichen Altersversorgung kommt angesichts des sinkenden Rentenniveaus unter keinen Umständen in Frage“, erklärte Bsirske.

Folgende Verhandlungsrunden sind nach dem Auftakt am 21. März 2016 vorgesehen:
- 11. und 12. April 2016
- 28. und 29. April 2016.

Finanzielle Risiken der Dienstunfähigkeit absichern

Jeder vierte Beamte geht mit Dienstunfähigkeit (DU) in Ruhestand. Die Gründe für den vorzeitigen Ruhestand sind vielschichtig (siehe Grafik). Obwohl der Anteil so hoch ist, verlassen sich viele Beamte auf die Absicherung durch den Dienstherrn. Das ist leichtfertig, denn die staatliche Absicherung bei der Beamtenversorgung hat sich in den letzten Jahren erheblich verschlechtert. Die Einführung von Versorgungsabschlägen zeigt ihre Wirkung und verschlechtert die Absicherung bei Dienstunfähigkeit. Vor allem für Beamtenanwärter (Beamte auf Widerruf) sowie für „Beamte auf Probe“, ist der Abschluss einer DU-Versicherung notwendig, denn die Beamtenversorgung sieht nur für „Beamte auf Lebenszeit“ gewisse Versorgungsleistungen vor. Im Klartext: wer noch nicht „Beamter auf Lebenszeit“ ist, geht „leer“ aus und hat in den allermeisten Fällen keinen Versorgungsanspruch. Aber auch für „Beamte auf Lebenszeit“ ist es empfehlenswert, die finanziellen Risiken der DU durch eine DU-Versicherung abzusichern.

Schmerzensgeld: Bund möchte Beamte unterstützen

Der DGB teilt auf seiner Website mit, dass das Bundesinnenministerium (BMI) die Schmerzensgeldforderungen von Gewaltopfern im öffentlichen Dienst absichern will. Schon im März soll ein entsprechender Gesetzentwurf ins Kabinett eingebracht werden. Beschäftigte der Polizei, von Job-Centern und anderen Behörden, die im Dienst Opfer von Gewalt wurden, haben oft Ansprüche auf Schmerzensgeld. Ist der Täter aber mittellos, steht der Anspruch nur auf dem Papier. Jetzt will der Bund auf Drängen der Gewerkschaften für Abhilfe sorgen.

Bisher bleiben Beamte auf ihren Forderungen sitzen, wenn sie Gewalttäter auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld verklagen, diese aber zahlungsunfähig sind. In solchen Fällen will das BMI zukünftig einspringen und die Forderungen an Stelle der zahlungsunfähigen Täter auszahlen. Damit reagiert das BMI auf Forderungen der Gewerkschaften. Sie hatten bereits im Vorjahr die Übernahme entsprechender Regelungen aus Bayern und Schleswig-Holstein gefordert. Das BMI will aber erst bei Schmerzensgeldern oberhalb von 500 Euro einspringen, was die Gewerkschaften kritisieren. Denn rund ein Drittel der Fälle liegen unterhalb dieser Grenze.

Insgesamt strebt das BMI aber eine Regelung an, die den Betroffenen tatsächlich helfen wird. Auch für Tarifkräfte wird über eine entsprechende Lösung nachgedacht.

Gesetzliche Pflegezeit auch für Beamte

Gewerkschaftserfolge bei Reha-Kosten und beruflicher Weiterentwicklung: Schon seit dem 1. Januar 2015 gelten für Tarifbeschäftigte die Verbesserungen bei Familienpflegezeit und Pflegezeit. Bei Beamten des Bundes fehlte dafür bislang die rechtliche Grundlage. Nun bringt das Kabinett den „Gesetzentwurf zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Beamtinnen und Beamte des Bundes und zur Änderung weiterer Gesetze“ ein. Damit gelten dann auch für Bundesbeamte die Verbesserungen bei den Reha-Kosten und in der beruflichen Weiterentwicklung.

Berlin führt wieder Jubiläumsgeld ein

Berliner Beamte und Richter sollen nach elf Jahren Zwangspause wieder eine finanzielle Danksagung für jahrzehntelange Dienste erhalten. Das beschloss der Berliner Senat. Demnach sollen Beamte und Richter zum 25-jährigen Dienstjubiläum 350 Euro, zum 40-jährigen Jubiläum 450 Euro und für 50 Jahre Dienstzeit 550 Euro
erhalten. Das Jubiläumsgeld wurde im Jahr 2005 abgeschafft, weil Berlins Schulden immer stärker angewachsen sind. Statt Bargeld bekamen Beamte und Richter nur noch einen schriftlichen Dank und - wenn der Dienst es zuließ - den Rest des Tages frei.

Ratgeber kostenfrei

Der Berufseinstieg wirft viele Fragen auf. Da ist es gut, dass es einen Ratgeber zum „BerufsStart im öffentlichen Dienst“ mit vielen Tipps von A bis Z gibt. Auf 144 Seiten werden Ratschläge für die gesamte Ausbildungszeit gegeben. Die Berufseinsteiger erfahren auch, wie sich die Beamtenbezüge zusammensetzen oder wie hoch die Ausbildungsvergütungen im Tarifbereich sind.

Das Buch kann kostenfrei angefordert werden: www.huk.de/lebensphasen/beamtenanwaerter.jsp


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