INFO-DIENST & Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" 2020#02

 

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Ausgabe 2/2020

Die Themen im Überblick:

- Berufsstart
- 94 Prozent der Beamten sind in der PKV
- Dienstunfähigkeit absichern!
- Amtshaftpflicht
- Zusatzversicherung
- Rund ums selbst verdiente Geld
- Keine Tattoos erlaubt
- Empfehlungen zum Berufsstart
- Urlaub
- Unter 18 Jahren 

Foto: istockphoto.de/mapodile

Berufsstart

Für Beamtenanwärter gilt – wie für Beamte auch – das gesamte Beamtenrecht. Die dort geltenden Regelungen sind in Gesetzen, Verordnungen und Vorschriften festgelegt. Für Anwärter gehören zu den wichtigsten Themen: die Besoldung, der Krankenversicherungsschutz und die Vorsorge im Alter. Aber – und das ist die Besonderheit für Beamtenanwärter – es gelten ganz andere Grundlagen als bei Auszubildenden. Es gibt keinen Tarifvertrag, der die Bezahlung regelt. Bei Anwärtern übernimmt das die Besoldung in Bund und Ländern. Die Höhe der Besoldung ist unterschiedlich und beträgt im Mittleren Dienst zwischen 1.200 und 1.300 Euro, im gehobenen Dienst geht die Bandbreite von 1.260 Euro bis 1.380 Euro. Die höchsten Anwärterbezüge für den gehobenen Dienst zahlt der Bund (1.511 Euro). Mehr Infos zu den Bezügen auf Seite 2. Die weit überwiegende Zahl der Beamten versichern sich privat und entscheiden sich damit für die vorteilhafte Kombination aus individueller Beihilfe und der Privaten Krankenversicherung. Die Absicherung der finanziellen Folgen einer möglichen Dienstunfähigkeit ist gerade für Anwärter und jüngere Beamte ein „muss“ (siehe Kasten unten). Der Berufsalltag birgt für Beamte „Risiken und Gefahren“. Deshalb sollten Anwärter direkt beim Berufseinstieg eine Amtshaftpflicht abschließen.

94 Prozent der Beamten sind in der PKV

Schon am ersten Tag der Beamtenausbildung – also am 01.08. oder 01.09. – brauchen Anwärterinnen und Anwärter einen Krankenversicherungsschutz. Beamtenanwärter/ innen sollten sich daher schon deutlich vor dem Berufsstart über die Angebote bei den Privaten Krankenversicherungen informieren. Nach den beamtenrechtlichen Grundsätzen hat der Dienstherr gegenüber Beamten eine besondere Fürsorgeverpflichtung im Krankheitsfall. Die Details regelt die „Beihilfe“. Inhalt und Umfang der Kostenerstattungen sind in den jeweiligen Beihilfeverordnungen des Bundes und der Länder geregelt. Die meisten Beamten haben sich für eine Private Krankenversicherung (PKV) entschieden und genießen die Vorteile aus der Kombination von individueller Beihilfe und der PKV. Damit können Anwärter den für sie maßgeschneiderten Krankenversicherungsschutz auswählen. Ein solches Leistungspaket geht deutlich über den Schutz der GKV hinaus.

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Dienstunfähigkeit absichern!

Beamte auf Lebenszeit sind in der Regel gut abgesichert. Das gilt nicht für Anwärter, denn Sie sind während ihrer Ausbildung sogenannte „Beamte auf Widerruf“ und haben so gut wie keinen Schutz bei Krankheit oder Unfall. Nach erfolgreicher Ausbildung werden Anwärter zwar zum „Beamten auf Probe“ ernannt, doch ihre Absicherung im Krankheitsfall ändert sich nur unwesentlich. Das Risiko der Dienstunfähigkeit (DU) wird leider allzu oft unterschätzt. Deshalb sind Beamtenanwärter gut beraten, sich gegen dieses Risiko abzusichern. >>>Einige Unternehmen haben sehr gute Angebote bei der Berufs- und Dienstunfähigkeit. >>>Hier können Sie die Angebite vergleichen.

Amtshaftpflicht

Beamte sind im Gegensatz zu Arbeitnehmern der Privatwirtschaft nicht vom Arbeitgeber (bei Beamten ist das der Dienstherr) gegen ein Risiko im beruflichen Bereich abgesichert. Wenn einem Beamten während seiner Arbeitszeit durch Zeitdruck oder aus einem anderen Grund ein Fehler unterläuft, muss er selbst für den entsprechenden Versicherungsschutz sorgen. Das Risiko ist je nach Tätigkeit und Einsatzbereich unterschiedlich. Lehrer tragen bei einer Klassenfahrt und einer evtl. Verletzung eines Schülers ein hohes Risiko. Zu den klassischen Risikoberufen zählen beispielsweise Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter. Einige Unternehmen kennen sich im öffentlichen Dienst besonders gut aus und haben sich darauf eingestellt. >>>Vergleichen Sie die Angebote bei der Haftpflichtversicherung.

Zusatzversicherung

Auszubildende und die meisten Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes sind in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert. Über die Leistungen der GKV hinaus, bieten >>>einige Versicherer eine Aufwertung durch eine Private Krankenzusatzversicherung an. Das ist die ideale Ergänzung, denn sie ist günstig und bietet wertvolle Leistungen – ob beim Zahnarzt oder im Krankenhaus. Möglich sind z.B.:
- Ambulante Zusatzversicherung
Zusatzschutz für Sehhilfen, Heilpraktiker u. Vorsorgeuntersuchungen
- Zahnzusatzversicherung
Leistungen für Zahnbehandlung und -ersatz, Inlays und Kieferorthopädie
- Krankenhauszusatzversicherung
Privatpatient im Krankenhaus
- Krankenhaustagegeld
Tagegeld im Krankenhaus.

Rund ums selbst verdiente Geld

Neu eingestellte Berufsstarter freuen sich natürlich am meisten auf das erste selbst verdiente Geld. Schaut man zum ersten Mal auf die eigene Bezüge- oder Gehaltsabrechnung, ist das für die meisten ein ziemlich spannender und aufregender Moment. Der erste Blick führt automatisch auf den Betrag, der „netto“ ausgewiesen und auf das Konto überwiesen wird.

Die Bezüge für Anwärter werden vom Gesetzgeber festgelegt (für Bundesbeamte macht das der Bundestag, für die Landesbeamten entscheidet das der jeweilige Landtag). Der Bund zahlt seine Anwärter am besten, in den Ländern liegen die Nettobezüge meistens bei etwas mehr als 1.200 Euro. Die Bezügeabrechnung eines Anwärters für den gehobenen Dienst (A 9) im Land Baden-Württemberg finden Sie im Schaubild rechts. Anwärter bekommen ihre Bezüge im Voraus ausbezahlt.

Am Beispiel eines Auszubildenden des 1. Ausbildungsjahres (Bund/Kommunen) haben wir ebenfalls eine Gehaltsabrechnung abgebildet (Schaubild rechts). Im Gegensatz zu Beamtenanwärtern sind Auszubildende aber verpflichtet, Sozialabgaben zu zahlen. Die Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung mindern das Einkommen um rund 200 Euro.

Lohnsteuer müssen alle Berufsstarter zahlen, ganz gleich, ob Beamtenanwärter oder Auszubildender. Aber die Lohnsteuer fällt im Jahr 2020 erst an, wenn die Monatsbezüge höher als 967 Euro sind. 

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Keine Tattoos erlaubt

Sieben Jahre kämpft der bayerische Polizist Jürgen P. für seinen Traum, sich den Schriftzug „Aloha“ auf den Unterarm tätowieren lassen. Der Polizist wollte dieses Tattoo als Erinnerung an seine traumhaften Flitterwochen. Doch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig hat am 14.05.2020 entschieden, dass Polizeivollzugsbeamte in Bayern sich an Kopf, Hals, Händen und Unterarmen nicht tätowieren lassen dürfen und hat damit die bisherigen Entscheidungen der Vorinstanzen (VG Ansbach und VGH München) bestätigt.

Artikel 75 des Bayerischen Beamtengesetzes sieht vor, „Soweit es das Amt erfordert, kann die oberste Dienstbehörde nähere Bestimmungen über das Tragen von Dienstkleidung und das während des Dienstes zu wahrende äußere Erscheinungsbild der Beamten und Beamtinnen treffen. Dazu zählen auch Haar- und Barttracht sowie sonstige sichtbare und nicht sofort ablegbare Erscheinungsmerkmale.“ Auf dieser Grundlage hat das Polizeipräsidium Mittelfranken es dem Beamten verboten, sich sichtbar tätowieren zu lassen.

Das BVerwG hat die Revision des Klägers zurückgewiesen und entschieden, dass bereits im Bayer. Beamtengesetz selbst für im Dienst stehende Polizeivollzugsbeamte ein hinreichend vorhersehbares und berechenbares Verbot für Tätowierungen geregelt ist. Dies ergebe sich auch aus der Auslegung des Gesetzes unter Berücksichtigung der Gesetzesbegründung.

BVerwG 2 C 13.19 – Urteil vom 14. Mai 2020

Empfehlungen zum Berufsstart

Viele Versicherer und Banken werben um die Gunst von Berufseinsteigern. Aber nicht alles, was Vermittler anbieten, muss man vom ersten Tag an versichern oder abschließen. Wir geben hier eine Empfehlung:

Notwendig
- Private Krankenversicherung
- Privat-/Amts-Haftpflichtversicherung
- Dienstunfähigkeitsversicherung

Empfehlenswert
- Riester Rente
- Private Pflege-Zusatzversicherung
- Bausparen
- Rechtsschutzversicherung
- Postbank Girokonto

Bei Bedarf absichern
- Auslandsreisekrankenversicherung
- Hausratversicherung

Urlaub

In den letzten Tarifrunden haben die Gewerkschaften gegenüber den Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes einen höheren Urlaubsanspruch durchgesetzt. Für Auszubildende stehen die Details in den jeweiligen Tarifverträgen (Bund/Kommunen und Länder). Der Urlaubsanspruch – bei Verteilung der wöchentlichen Ausbildungszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche – beträgt 30 Ausbildungstage. Bei Beamten ist der Urlaubsanspruch in den Erholungsurlaubsverordnungen von Bund und Länder geregelt und beträgt gegenwärtig ebenfalls 30 Tage.

Unter 18 Jahren

Für Auszubildende und Beamtenanwärter unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz. Demnach darf die tägliche Arbeitszeit von acht Stunden bzw. von 40 Stunden pro Woche nicht überschritten werden. Nachtarbeit zwischen 20 Uhr und 6 Uhr ist verboten. Sonntagsarbeit ist ebenfalls nicht erlaubt.

Mehr Informationen:
www.berufsstart-im-oeffentlichen-dienst.de


 

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