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Sonderzahlungen
Bis zum Jahr 2003 wurden in Bund und Ländern mit den Dezemberbezügen eine einheitliche Sonderzuwendung (sog. „Weihnachtsgeld") sowie mit den Bezügen für den Monat Juli ein einheitliches Urlaubsgeld gewährt. Seit 2003 dürfen Bund und Länder selbst regeln, ob und in welcher Höhe ein nunmehr als „Sonderzahlung" bezeichneter Besoldungsbestandteil geleistet wird. Sie haben ausnahmslos von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Bezüge dabei
z.T. drastisch verringert.
Zahlungsweise und Höhe der Sonderzahlungen ergeben sich aus der nachfolgenden Tabelle:
Sonderzahlungen für Beamtinnen und Beamte in Bund und Ländern