Vermögenswirksame Leistungen

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Vermögenswirksame Leistungen

Schließen Beamtinnen und Beamte Verträge nach dem Vermögensbildungsgesetz ab, beispielsweise einen Bausparvertrag oder eine Lebensversicherung, werden auf Antrag vermögenswirksame Leistungen von 6,65 Euro (West und Ost) monatlich gezahlt. Teilzeitbeschäftigte Beamtinnen und Beamten erhalten den Betrag, der dem Verhältnis der er mäßigten zur regelmäßigen Arbeitszeit entspricht. Beamtinnen und Beamte im Vorbereitungsdienst, deren Anwärterbezüge (einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) nicht den Betrag von 971,45 Euro erreichen, erhalten 13,29 Euro (West) und 6,65 Euro (Ost) monatlich.


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