Bayern: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.12.2022

 

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Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Beamtenanwärterinnen und Beamtenanwärter im Freistaat Bayern


Bayern hat eine umfassende Dienstrechtsreform vorgenommen und dabei zahlreiche strukturelle Änderungen im Beamtenrecht beschlossen. Der Freistaat Bayern hat die Gesetzgebungskompetenz genutzt, die den Ländern nach der Föderalismusreform 2009 eingeräumt worden ist. bayern hat seit dieser Zeit eigene Besoldungstabellen.

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Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen...

 

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge,

Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.

Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als Maßstab für das Fortkommen wurde zugunsten des Aufstiegs nach Erfahrungsstufen abgelöst.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Für die Beamten in den Ländern – mit Ausnahme Hessen – orientiert sich die Anhebung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge im Wesentlichen am Tarifabschluss der Länder (TV-L). Das Ergebnis finden Sie in diesem Kapitel in einem Kasten nach der Seite „Wegweiser“.

Der Freistaat Bayern will den Tarifabschluss TV-L „eins zu eins“ auf die Beamten Bayerns übertragen. Ab dem 01.12.2022 soll eine lineare Erhöhung um 2,8 Prozent erfolgen (Anwärterbezüge sollen um 50 Euro aufgestockt werden).

Corona-Sonderzahlung:

Aktive Beamtinnen/Beamte erhalten 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). Die auf diesen beiden Seiten abgedruckten Tabellen werden bis Ende November 2021 gelten.

 

Landesbesoldungsordnung A – ab 01.12.2022

(Monatsbeträge in Euro)
 

Besol-dungs-
gruppe  
Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11
A3 2.438,86 2.490,46 2.542,05 2.593,63  2.645,25  2.696,82  2.748,42  2.800,00    
A4 2.504,64 2.565,43 2.626,15 2.686,89 2.747,62 2.808,34 2.869,05  2.929,77    
A5 2.538,69 2.599,08 2.659,53 2.719,93 2.780,36  2.840,80 2.901,24  2.961,67    
A6 2.606,56 2.672,86 2.739,20 2.805,58 2.871,93  2.938,28 3.004,61  3.070,93     
A7 2.713,94 2.797,43 2.880,91 2.964,41 3.047,93  3.107,51  3.167,13  3.226,79    
A8 2.786,50  2.893,47 3.000,49 3.107,46 3.214,48  3.285,80 3.357,10  3.428,44 3.499,76  
A9 2.923,21  3.037,39  3.151,56 3.265,77 3.379,94  3.458,45 3.536,96  3.615,45  3.693,95  
A10 3.152,72  3.299,00  3.445,35 3.591,64 3.737,93  3.835,46 3.934,31  4.034,07  4.133,87  
A11   3.634,40  3.784,30  3.935,58 4.088,95 4.191,16  4.293,43  4.396,66  4.500,95  4.605,20  
A12     4.091,28  4.274,13  4.459,18  4.583,52  4.707,83  4.832,17  4.956,50 5.080,83
A13       4.774,01  4.975,37  5.109,62  5.243,88   5.378,16   5.512,41   5.646,68 
A14       5.120,13   5.381,25 5.555,38  5.729,49   5.903,57   6.077,69   6.251,79 
A15         5.909,90  6.139,63  6.369,30   6.599,01   6.828,72   7.058,39 
A16         6.534,16  6.799,85   7.065,53 7.331,17  7.596,82   7.862,47 

 

Landesbesoldungsordnung B – ab 01.12.2022

(Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsgruppe   
B 2 8.198,59
B 3 8.681,24
B 4 9.186,79
B 5  9.766,82
B 6  10.314,52
B 7  10.847,34
B 8  11.847,34
B 9  12.092,15
B 10  14.233,27
B 11  14. 785,12

 

 

Landesbesoldungsordnung W

Grundgehaltssätze ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungsgruppe Festbetrag 
W 1 5.050,00

 

Besoldungsgruppe 1 
2 3
  5 Jahre 7 Jahre  
W 2 6.268,46 6.524,34 6.908,10
W 3 7.419,83 7.675,68 7.995,48

 

Landesbesoldungsordnung C kw

Grundgehaltssätze ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Besoldungs-
gruppe
   Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7
C 1   3.910,02 4.041,68 4.173,28 4.304,90 4.438,37 4.572,60 4.706,84
C 2   3.918,22 4.128,03 4.337,78 4.551,61 4.765,56 4.979,52 5.193,50
C 3   4.298,35 4.539,67 4.781,96 5.024,23 5.266,47 5.508,77 5.751,01
C 4   5.437,99 5.681,50 5.925,07 6.168,60 6.412,16 6.655,67 6.899,22
 
Besoldungs-
gruppe
Stufe 8 Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1 4.841,10 4.975,37 5.109,62 5.243,88 5.378,16 5.512,41 5.646,68  
 C 2 5.407,44 5.621,41 5.835,37 6.049,30 6.263,26 6.477,21 6.691,24 6.905,19
 C 3 5.993,27 6.235,54 6.477,82 6.720,07 6.962,36 7.204,60 7.446,88 7.689,15
 C 4 7.142,70 7.386,26 7.629,80 7.873,34 8.116,86 8.360,43 8.603,95 8.847,48

 

 

Landesbesoldungsordnung R – ab 01.12.2022

(Monatsbeträge in Euro)

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.779,80 5.053,30 5.326,76 5.600,23 5.873,71 6.147,22 6.420,65 6.694,20 6.967,64 7.241,17  
R2     5.981,43 6.254,92 6.528,41 6.801,90 7.075,36 7.348,80 7.622,31 7.895,76  
 
R3 8.681,24                                                                                         
R4 9.186,79
R5 9.766,82
R6  10.314,52
R7 10.847,34
R8 11.402,63
R9 12.092,15

 

Anwärtergrundbetrag

Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Eingangsamt, in das der Anwärter oder die Anwärterin nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes voraussichtlich  eintritt Grundbetrag
A 3 bis A 4 1.239,33
 A 5 bis A 8 1.359,93
 A 9 bis A 11 1. 413,85
 A 12 1.553,44
 A 13  1 585,21
 A 13 + Zulage gemäß Art. 33 Satz 1 1.620,08

 


 

Ab hier die Tabellen der Vorjahre

 

Bayern 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter und Professoren

 

Bayern – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung.

Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich nach Stufen.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Bayern passt die Bezüge 2022 wie folgt an: per Gesetz wurde die Besoldung der bayerischen Beamten und Richter zeit- und inhaltsgleich übertragen:
- Lineare Anpassung der Besoldung ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H.
- Die Versorgungsbezüge werden entsprechend erhöht.

Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhalten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

Mehr Infos  unter www.besoldung-bayern.de ➚ 

 

Hier die aktuellen Tabellen finden Sie hier. 

Besoldungstabelle A – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)


 

Besoldungstabellen von Bayern 2020

Die Grundlagen für die Besoldung sind im Bayerischen Besoldungsgesetz (BayBesG) geregelt, das mit dem Neuen Dienstrecht ab 01.01.2011 in Kraft getreten ist. Die Grundbezüge umfassen weiterhin: Grundgehalt, Amts- und Stellenzulagen und Familienzuschlag. Als Nebenbezüge gelten: Zulagen, Zuschläge, Anwärterbezüge, Leistungsbezüge und die jährliche Sonderzahlung. Die aufsteigenden Grundgehälter der A-Besoldung bemessen sich wie bisher nach Stufen. Das Besoldungsdienstalter als bisheriger Maßstab für Einstieg und Aufstieg in der Grundgehaltstabelle wird abgelöst. Die Besoldung stellt nun auf Erfahrung und Leistung ab.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte im Freistaat Bayern wird zum 01.01.2020 um 3,2 Prozent angepasst.

Die aktuellen Tabellen finden Sie hier. 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


UT WiWe 20200423


 

Die aktuellen Tabellenwerte finden im folgenden PDF >>>Besoldungstabellen für Bayern ab 01.01.2018

 

Unter www.besoldung-bayern.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Bayern.


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