Brandenburg: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.12.2022

 

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Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für das Land Brandenburg

Das Land Brandenburg hat die durch die Föderalismusreform eingeräumte Gesetzgebungskompetenz für Besoldung, Laufbahn und Versorgung genutzt und ein eigenes Landesbesoldungsgesetz herausgegeben (und eigene Besoldungstabellen).

 

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Brandenburg

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte sowie Anwärter/innen

 

Brandenburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023

Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Brandenburg passt die Bezüge 2022 wie folgt an: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und Versorgungsempfänger ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. angepasst. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungsordnung A
ab 01.12.2022

Monatsbeträge in Euro

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12  
A 5 2.484,07 2.544,93 2.605,75 2.666,63 2.727,45 2.788,32 2.849,15 2.910,00 2.970,86      
A 6 2.523,97 2.590,80 2.657,61 2.724,40 2.791,21 2.858,05 2.924,82 2.991,64 3.058,47      
A 7 2.614,88 2.698,96 2.783,02 2.867,09 2.951,15 3.035,24 3.095,28 3.155,30 3.215,35      
A 8   2.772,04 2.879,73 2.987,47 3.095,23 3.202,96 3.274,79 3.346,60 3.418,44 3.490,26    
A 9   2.932,13 3.047,12 3.162,09 3.277,06 3.392,06 3.471,09 3.550,16 3.629,18 3.708,23    
A 10   3.163,24 3.310,56 3.457,87 3.605,20 3.752,53 3.850,74 3.949,32 4.049,79 4.150,24  
A 11     3.648,29 3.799,20 3.950,57 4.105,03 4.207,99 4.310,92 4.413,90 4.516,85 4.619,82  
A 12       4.107,37 4.291,51 4.475,66 4.598,35 4.721,11 4.843,83 4.966,62 5.089,34  
A 13       4.587,62 4.786,41 4.985,22 5.117,81 5.250,35 5.382,90 5.515,44 5.647,98  
A 14        4.870,34 5.128,15 5.385,98 5.557,83 5.729,72 5.901,61 6.073,52 6.245,37  
A 15           5.907,85 6.134,66 6.361,41 6.588,17 6.814,97 7.041,71  
A 16           6.524,17 6.786,50 7.048,74 7.311,00 7.573,26 7.835,56    

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung A gestrichen. 

 

Familienzuschlag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

für das erste zu berücksichtigende Kind     292,36
für das zweite zu berücksichtigende Kind     292,36
für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind    706,76

 

 

Besoldungsordnung B 
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10  B 11 
  7.041,71   8.167,34 8.643,88 9.143,00 9.715,61 10.256,36 10.782,33 11.330,61 12.011,27 14.125,13 14.669,94

 

 

Besoldungsordnung C
Gültig ab 01.12.2022

 

Besoldungs-
gruppe
 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 Stufe 7 Stufe 8
 C 1  3.818,13 3.946,91 4.075,83 4.204,75 4.333,72 4.462,67 4.591,57 4.720,51
 C 2  3.826,00 4.031,50 4.236,99 4.442,50 4.647,94 4.853,43 5.058,93 5.264,38
 C 3  4.198,38 4.431,03 4.66,721 4.896,38 5.129,01 5.361,68 5.594,36 5.827,00
 C 4  5.293,48 5.527,48 5.761,48 5.995,36 6.229,27 6.463,15 6.697,01 6.930,90
Besoldungs-
gruppe
Stufe 9 Stufe 10 Stufe 11 Stufe 12 Stufe 13 Stufe 14 Stufe 15
 C 1  4.849,44 4.978,41 5.107,34 5.236,28 5.365,21 5.494,14  
 C 2  5.469,88 5.675,38 5.880,81 6.086,31 6.291,77 6.497,28 6.702,78
 C 3  6.059,67 6.292,35 6.524,97 6.757,66 6.990,36 7.223,00 7.455,66
 C 4 7.164,79 7.398,69 7.632,57 7.866,42 8.100,33 8.334,21 8.568,10

 

 

Besoldungsordnung W
Gültig ab 01.12.2022

 

 Besoldungsgruppe W  
 W 1 4.925,37
 W 2 5.605,13
 W 3 6.774,18

 

Besoldungsordnung R
Gültig ab 01.12.2022

 

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
2 3 4 5 6 7 8 9 10 11  
R1 4.792,16 5.062,13 5.332,13 5.602,13 5.872,17 6.142,13 6.412,13 6.682,13 6.952,13 7.222,16  
R2     5.978,46 6.248,46 6.518,47 6.788,46 7.058,46 7.328,43 7.598,46 7.868,43  
R3 8.643,88                                                                                         
R4 9.143,00
R5 9.715,61
R6 10.256,36
R7 10.782,33
R8 11.330,61

 

Ab dem 1. Dezember 2022 wurde die erste Erfahrungsstufe in den Besoldungsordnung R gestrichen. 

 

Anwärtergrundbetrag
Gültig ab 01.12.2022 (Monatsbetrag in Euro)

 

Eingangsamt, in das der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundgehalt (Monatsbetrag in Euro)
                                                             A 5 bis A 8  1.368,37
A 9 bis A 11  1.421,43
 A 12  1.558,84
A 13  1.590,10
 A 13 + Zulage (Nummer 13 Buchstabe c der Vorbemerkungen zu den Besoldungsordnungen A und B) oder R 1  1.624,42

 

 


 

Ab hier die Tabellenwerte der Vorjahre

Brandenburg 

Besoldungsrecht und Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
sowie Anwärter/innen, Richter/innen und Professorinnen und Professoren

 

Brandenburg – Besoldungsrecht und Besoldungstabellen

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts.

Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Tarifergebnis TV-Länder (TV-L) 2022 und 2023
Die Entgelte für die 1,1 Mio. Tarifbeschäftigten der Länder (außer Hessen) wurden zum 01.12.2022 um 2,8 Prozent angehoben, für Auszubildende, Praktikanten und Studierende 50 Euro (70 Euro im Gesundheitswesen). Daneben wurde eine steuerfreie Corona-Zahlung in Höhe von 1.300 Euro gezahlt (Auszubildende, Praktikanten und Studierende 650 Euro). Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von 24 Monaten.

Brandenburg passt die Bezüge 2022 wie folgt an: per Gesetz wurde die Besoldung der Beamten, Richter und VersE ab 1. Dezember 2022 um 2,8 v. H. angepasst. Die Anwärtergrundbeträge wurden monatlich um 50 Euro erhöht. Aktive Beamte und Richter erhielten zusätzlich zur linearen Erhöhung der Bezüge eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro (Anwärter 650 Euro). VersE erhielten keine Corona-Sonderzahlung.

 

Hier die aktuellen Tabellen finden Sie hier. 

Besoldungstabelle A – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 

Familienzuschlag – ab 01.12.2022
(Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.12.2022 (Monatsbeträge in Euro)

 


 

Ab hier: Besoldungstabellen Brandenburg ab 2020

Wesentliche gesetzliche Grundlagen im Land Brandenburg sind nach Ausübung der Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform das Gesetz zur Neuregelung des brandenburgischen Besoldungs- und Versorgungsrechts. Die Besoldungstabelle sieht bei insgesamt 12 Stufen einen Aufstieg nach Erfahrungszeit in einem 2-2-2-2-3-3-3-3-4-4-4-4 Jahresrhythmus vor.

Übertragung des Ergebnisses (TV-L 2019-2020-2021) auf Landesbeamte
Die meisten Länder haben sich am Ergebnis des TV-L orientiert und die Besoldung ihrer Beamten in drei Schritten angehoben: 3,2 Prozent (1.1.2019), 3,2 Prozent (1.1.2020) und 1,4 Prozent (1.1.2021). Die Besoldung für Beamte in Brandenburg wird zum 01.01.2020 um insgesamt 3,7 Prozent angehoben (Anwärterbezüge werden zum gleichen Zeitpunkt um monatlich 50 Euro erhöht). 

Besoldungstabelle A – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

Familienzuschlag – ab 01.01.2020
(Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle B – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle C – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle W – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Besoldungstabelle R – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Anwärtergrundbetrag – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)

 

Amtszulagen (Art. 27 und 34 BayBesG) – ab 01.01.2020 (Monatsbeträge in Euro)


 UT WiWe 20200423

 

Besoldungstabellen für Beamte des Landes Brandenburg

Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie im folgenden PDF >>>Besoldungstabellen für Brandenburg ab 01.01.2018

 

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen zur
Besoldung in Brandenburg finden Sie
unter www.besoldung-brandenburg.de

 


 

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