Hohe Nachzahlung für Beamte auch im Ruhestand (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (im II. Quartal.2026) >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Baden-Württemberg: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.12.2022

 

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Besoldungsrecht in Baden-Württemberg

Für das Land Baden-Württemberg gelten das Bundesbesoldungsgesetz und die auf seiner Grundlage erlassenen Verordnungen grundsätzlich weiter. Strukturelle Änderungen sind einer umfassenden Dienstrechtsreform vorbehalten. Das Land Baden-Württemberg hat die neue Gesetzgebungskompetenz nach der Föderalismusreform aber genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen, die die Tabellen nach dem Bundesbesoldungsgesetz ablösen (Gesetz zur Integration der Sonderzahlungen und zur Anpassung der Besoldung und Versorgung 2008 und zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften (BVAnpG 2008).

Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf dieser Seite.

Unter www.besoldung-baden-wuerttemberg.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg.



Besoldungstabellen für Beamte des Landes Baden-Württemberg ab 1.03.2010 

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Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

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Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) 

 

Besoldungsordnung A 

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A2 1.689,61  1.729,39 1.769,20  1.809,00  1.848,80  1.888,61  1.928,42           
A3  1.758,34 1.800,68  1.843,02  1.885,37  1.927,74  1.970,09  2.012,45           
A4 1.797,32 1.847,20  1.897,04  1.946,92  1.996,78  2.046,63  2.096,48           
A5 1.811,52 1.875,36  1.924,97  1.974,55  2.024,17  2.073,76  2123,38  2.172,99         
A6  1.853,42 1.907,89  1.962,36  2.016,82  2.071,27  2.125,74  2.180,23  2.234,69  2.289,13       
A7 1.933,03 1.981,99  2.050,54  2.119,07  2.187,58  2.256,12  2.324,69  2.373,60  2.422,56  2.471,52     
A8    2.051,55 2.110,09  2.197,92  2.285,74  2.373,55  2.461,41  2.519,96  2.578,50  2.637,07  2.695,60   
A9    2.183,01 2.240,64  2.334,37  2.428,09  2.521,82  2.615,56  2.680,00  2.744,45  2.808,87  2.873,33   
A10   2.348,97  2.429,03  2.549,12  2.669,22  2.789,31  2.909,43  2.989,49  3.069,55  3.149,60  3.229,66   
A11     2.701,38 2.824,44  2.947,49 3.070,55 3.193,61 3.275,66 3.357,67 3.439,74  3.521,79  3.603,81 
A12     2.902,06  3.048,80  3.195,49  3.342,22  3.488,92  3.586,74  3.684,52  3.782,34  3.880,16  3.977,97 
A13     3.261,30  3.419,72  3.578,16  3.736,58  3.895,01  4.000,62  4.106,24  4.211,87  4.317,50  4.423,11 
A14     3.392,54  3.598,00  3.803,46  4.008,89  4.214,33  4.351,29  4.488,26  4.625,22  4.762,19  4.899,15 
A15           4.404,34  4.630,21  4.810,91  4.991,60  5.172,31  5.353,01  5.533,73 
A16           4.860,08  5.121,31  5.330,32  5.539,32  5.748,29  5.957,28  6.166,26

 


 

Besoldungsordnung B 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
   5.533,73  6.430,68 6.810,41  7.208,11  7.664,40  8.095,28  8.514,43  8.951,28  9.493,70  11.178,12   11.612,24

 


 

Besoldungsordnung C

Besoldungs-
gruppe
 1
 C 1  3.050,05  3.155,69 3.261,30  3.366,90  3.472,55  3.578,16  3.683,76  3.789,38 
 C 2  3.056,62 3.224,96 3.393,29  3.561,63  3.729,94  3.898,26  4.066,60  4.234,91 
 C 3  3.361,65  3.552,24  3.742,83 3.933,44  4.124,02  4.314,62  4.505,19  4.695,78 
 C 4  4.258,93 4.450,51 4.642,10  4.833,70  5.025,30  5.216,89  5.408,48  5.600,03 
 
Besoldungs-
gruppe
9 10 11 12 13 14 15  
C 1 3.895,01  4.000,62  4.106,24  4.211,87  4.317,50  4.423,11     
C 2 4.403,23  4.571,56  4.739,86  4.908,19  5.076,52  5.244,84  5.413,17   
C 3 4.886,37  5.076,98  5.267,56  5.458,14  5.648,74  5.839,31  6.029,91   
C 4 5.791,64  5.983,22  6.174,83  6.366,39  6.557,98  6.749,58  6.941,18  

 


 

Besoldungsordnung W

 Besoldungsgruppe W 1  W 2  W 3 
   3.847,31 4.388,96  5.320,53 

 


 

Besoldungsordnung R

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.499,30 3.657,74  3.741,15  3.956,29  4.171,44  4.386,58  4.601,74  4.816,89  5.032,03  5.247,19  5.462,33 5,677,48 
R2     4.256,17  4.471,32  4.686,44  4.901,60  5.116,75  5.331,91  5.547,07  5.762,18  5.977,34  6.192,46
 
R3 6.810,41                                                                                          
R4  7.208,11
R5  7.664,40
R6  8.095,28
R7  8.514,43
R8  8.951,28
R9  9.493,70
R10  11.658,31

 


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


Anwärtergrundbetrag ab 1. März 2010

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 2 bis A 4  830,00
 A 5 bis A 8  947,88
 A 9 bis A 11  1.000,58
 A 12  1.137,05
 A 13  1.168,10
 A 13 + Zulage  1.202,20

 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Einige grundsätzliche Hinweise finden Sie hier: www.besoldung-online.de/familienzuschlag

Familienzuschlag ab 1. März 2010

Monatsbeträge in Euro

 Familienzuschlag

Stufe 1
(verh.)
 

Stufe 2
(verh. und 1 Kind)
 

 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8

 115,28

 221,11

 übrige Besoldungsgruppen

 121,06

 226,89

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 105,83 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 319,56 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,48 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 27,40 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 21,92 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 16,44 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zu sätzlich gewährt.

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 52,07 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 55,27 Euro.


 

Exklusivangebot zum Komplettpreis von 22,50 Euro

Der INFO-SERVICE Öffentliche Dienst/Beamte informiert seit mehr als 25 Jahren die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu wichtigen Themen rund um Einkommen, Arbeitsbedingungen (u.a. beamten-magazin). Auf dem USB-Stick (32 GB) sind drei Ratgeber & fünf e-Books aufgespielt. Ebenfalls verfügbar sind OnlineBücher Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamtenversorgungsrecht in Bund und Ländern sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Die eBooks sind besonders komfortabel, denn mit den VerLINKungen kommt man direkt auf die gewünschte Website: 5 eBooks Nebentätigkeitsrecht, Tarifrecht, Berufseinstieg, Rund ums Geld und Frauen im öffentlichen Dienst. >>>zur Bestellung

 

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Red 20230620

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