Sachsen: Besoldungsrecht und Besoldungstabellen ab 1.12.2022

 

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Besoldungsrecht in Sachsen

Der Freistaat Sachsen hat seine Gesetzgebungskompetenz genutzt und eigene Besoldungstabellen beschlossen. Grundlegende Änderungen der Besoldungsstruktur sieht das Gesetz jedoch nicht vor. Strukturelle Anpassungen im Vorgriff auf eine Reform des Besoldungs- und Versorgungsrechts sollen derzeit nicht erfolgen.

Die aktuellen Tabellenwerte finden Sie auf dieser Seite.

Unter www.besoldung-sachsen.de finden Sie weitere Informationen zur Besoldung im Freistaat Sachsen.


Besoldungstabellen für Beamte des Landes Sachsen ab 1.03.2010

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Grundgehaltssätze (Monatsbeträge in Euro) 

 

Besoldungsordnung A 

Besol-dungs-gruppe  
Zweijahresrhythmus Dreijahresrhythmus Vierjahresrhythmus
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
A2 1.623,32  1.661,51 1.699,71 1.737,91 1.776,10 1.814,32 1.852,53          
A3  1.689,29 1.729,93 1.770,56 1.811,21 1.851,87 1.892,52 1.933,17          
A4 1.726,70 1.774,57 1.822,41 1.870,28 1.918,12 1.965,98 2.013,82          
A5 1.740,33 1.801,59 1.849,21 1.896,80 1.944,42 1.992,02 2.039,64 2.087,25        
A6 1.780,54  1.832,82 1.885,09 1.937,36 1.989,63 2.041,91 2.094,19 2.146,47 2.198,73      
A7 1.856,97 1.903,95 1.969,73 2.035,50 2.101,28 2.167,05 2.232,84 2.279,79 2.326,78 2.373,78    
A8   1.970,70  2.026,88 2.111,17 2.195,47 2.279,75 2.364,07 2.420,27 2.476,44 2.532,66 2.588,85  
A9   2.096,87  2.152,17 2.242,13 2.332,09 2.422,06 2.512,03 2.573,86 2.635,73 2.697,57 2.759,42  
A10   2.256,15 2.333,00 2.448,25 2.563,53 2.678,79 2.794,07 2.870,90 2.947,74 3.024,57 3.101,42  
A11     2.594,39 2.712,49 2.830,59 2.948,72 3.066,83 3.145,56 3.224,29 3.303,05 3.381,79 3.460,52
A12     2.787,01 2.927,83 3.068,63 3.209,45 3.350,25 3.444,12 3.537,99 3.631,87 3.725,76 3.819,62
A13     3.131,79 3.283,84 3.435,90 3.587,94 3.740,00 3.841,37 3.942,74 4.044,10 4.145,50 4.246,87
A14     3.257,75 3.454,96 3.652,13 3.849,30 4.046,48 4.177,92 4.309,39 4.440,84 4.572,30 4.703,76
A15           4.228,83 4.445,62 4.619,06 4.792,49 4.965,92 5.139,37 5.312,80
A16           4.666,26 4.916,96 5.117,57 5.318,16 5.518,72 5.719,32 5.919,90

 

 


 

Besoldungsordnung B 

Besoldungs-
gruppe 
B 1  B 2  B 3  B 4  B 5  B 6  B 7  B 8  B 9  B 10   B 11
   5.312,80 6.173,67 6.538,12 6.919,83 7.357,77 7.771,32 8.173,60 8.592,88 9.113,47 10.730,13 11.146,80

 


 

 

Besoldungsordnung C

Besoldungs-
gruppe
 1
 C 1  2.929,04 3.030,42  3.131,79 3.233,15 3.334,54 3.435,90 3.537,26 3.638,63
 C 2  2.935,36 3.096,91 3.258,47 3.420,03 3.581,58 3.743,14 3.904,69 4.066,23
 C 3  3.228,11 3.411,03 3.593,96 3.776,89 3.959,81 4.142,73 4.325,65 4.508,56
 C 4  4.089,28 4.273,17  4.457,05 4.640,93 4.824,82 5.008,69 5.192,59 5.376,45
 
Besoldungs-
gruppe
9 10 11 12 13 14 15  
C 1 3.740,00 3.841,37 3.942,74 4.044,10 4.145,50 4.246,87    
C 2 4.227,78 4.389,34 4.550,87 4.712,43 4.873,97 5.035,54 5.197,10  
C 3 4.691,50 4.874,42 5.057,33 5.240,27 5.423,18 5.606,11 5.789,01  
C 4 5.560,33 5.744,21 5.928,11 6.111,97 6.295,86 6.479,74 6.663,63  

 

 

 


 

Besoldungsordnung W

 Besoldungsgruppe W 1  W 2  W 3 
   3.694,21 4.214,10 5.108,18

 

 

 


 

Besoldungsordnung R

Besol-
dungs-
gruppe
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12
Lebensalter
27 29 31 33 35 37 39 41 43 45 47 49
R1 3.360,21 3.512,29 3.592,34 3.798,82 4.005,32 4.211,80 4.418,30 4.624,81 4.831,29 5.037,79 5.244,26 5.450,78
R2     4.086,63 4.293,13 4.499,61 4.706,11 4.912,61 5.119,10 5.325,60 5.532,08 5.738,58 5.945,03
 
R3 6.538,12                                                                                         
R4  6.919,83
R5  7.357,77
R6  7.771,32
R7  8.173,60
R8  8.592,88
R9  9.113,47
R10  11.191,02

 


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Anwärtergrundbetrag ab 1. März 2010

Eingangsamt, in das die Anwärterin bzw. der Anwärter nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes eingruppiert wird
 A 2 bis A 4  799,04
 A 5 bis A 8  912,19
 A 9 bis A 11  962,78
 A 12  1.093,76
 A 13  1.123,55
 A 13 + Zulage  1.156,28

 

Familienzuschlag für Beamtinnen und Beamte des Landes Sachsen

Die Regelungen zum Familienzuschlag sind in Bund und Ländern unterschiedlich. Einige grundsätzliche Hinweise finden Sie hier: www.besoldung-online.de/familienzuschlag

 

Familienzuschlag ab 1. März 2010

Monatsbeträge in Euro

 

 Familienzuschlag

 Stufe 1
(verh.)
 

 Stufe 2
(verh. und 1 Kind)

 Besoldungsgruppen A 2 bis A 8

 107,54

 204,13

 übrige Besoldungsgruppen

 112,94

 209,53

Bei mehr als einem Kind erhöht sich der Familienzuschlag für das zweite zu berücksichtigende Kind um 96,59 Euro, für das dritte und jedes weitere zu berücksichtigende Kind um 300,95 Euro.

Erhöhungsbeträge für Besoldungsgruppen A 2 bis A 5
Der Familienzuschlag der Stufe 2 erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 5 um je 5,11 Euro, ab Stufe 3 für jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 2 und A 3 um je 25,56 Euro, in Besoldungsgruppe A 4 um je 20,45 Euro und in Besoldungsgruppe A 5 um je 15,34 Euro. Soweit dadurch im Einzelfall die Besoldung hinter derjenigen aus einer niedrigeren Besoldungsgruppe zurückbleibt, wird der Unterschiedsbetrag zusätzlich gewährt.

 

Anrechnungsbetrag nach § 39 Abs. 2 Satz 1 BBesG:
- in den Besoldungsgruppen A 2 bis A 8: 99,95 Euro
- in den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12: 106,10 Euro.


 

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