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Mit dem „Schöneberger Forum" leistet der DGB seit 1998 einen Beitrag zum kontinuierlichen Dialog über beamtenpolitische Sachfragen. Gewerkschaftliche Anliegen werden öffentlich mit politisch Verantwortlichen erörtert, so dass inzwischen ein Klima entstanden ist, das Denkanstöße in festgefahrene Positionen bringen kann.
Das „Schöneberger Forum" ist so eine Institution geworden – bei Politikerinnen und Politikern ebenso wie bei an Gewerkschaftsarbeit interessierten Beschäftigten des öffentlichen Dienstes.
2005: Gestaltungsrechte der Beschäftigten im öffentlichen Dienst: Tarifautonomie – Beteiligungsrechte – Mitbestimmung
Es bewahrheitet sich, wovor DGB-Chef Michael Sommer im Herbst 2005 warnte: Die
große Koalition hat den Ländern – mit der Föderalismusreform – die Rechte über Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamte übertragen und dafür gesorgt, dass „über Kleinstaaterei die Leute noch ärmer" gemacht werden. Umso wichtiger sind Mitbestimmung, volles Verhandlungs- und Streikrecht.
Doch wie könnten die Beteiligungsrechte weiterentwickelt werden? Indem sie z. B. auf tarifrechtliche Regelungen ausgeweitet werden und in ein einheitliches öffentliches Dienst recht münden, schlug Professorin Monika Böhm vor. Dann könnten Tarifverträge abgeschlossen und Arbeitskämpfe geführt werden. Auf dem Weg dorthin könnte auch der Europäische Gerichtshof mit ins Spiel gebracht werden, schlagen Juristinnen und Juristen in der Diskussion übers Streikrecht vor.
Mehr Informationen zum Schöneberger Forum unter www.schoeneberger-forum.de
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